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Das ärgert die Österreicher bei Online-Lieferungen

Das ärgert die Österreicher am meisten bei Online-Lieferungen.
Das ärgert die Österreicher am meisten bei Online-Lieferungen. ©CanvaPro (Sujet)
Diese Dinge ärgern die Österreicher am meisten bei der Lieferung von Online-Bestellungen.

Konsumentinnen und Konsumenten zeigen sich mit der Lieferung von online bestellten Waren hierzulande grundsätzlich zufrieden, gleichzeitig klagen mehr als zwei Drittel der Personen über gelegentliche Ärgernisse wie nicht erfolgte Zustellungsversuche. Das ist das Ergebnis einer Studie des Österreichischen E-Commerce-Gütezeichens, für die 1.000 Personen befragt wurden. Das Gütezeichen zeigt Möglichkeiten auf, wie Probleme bei der Lieferung verhindert werden können.

Diese Dinge Ärgern die Österreicher bei Online-Lieferungen am meisten

Häufigstes Ärgernis ist für 42 Prozent der Online-Shopper, dass kein echter Zustellungsversuch erfolgt, sondern lediglich eine Benachrichtigung mittels Abholschein hinterlegt wird. Darauf folgten verspätete Lieferungen (37 Prozent) sowie beschädigte oder fehlerhafte Waren (37 Prozent). Ein Drittel wiederum beklagt eine nicht funktionierende Sendungsverfolgung, schrieb das E-Commerce-Gütezeichen in einer Aussendung.

95 Prozent der Konsumenten mit Online-Lieferungen zufrieden

Das Gütezeichen rät den Konsumenten für solche und ähnliche Fälle, die Sendungsverfolgungsnummer zu nutzen, um festzulegen, wie das Paket zugestellt werden soll. Großteils bestehe die Möglichkeit, das Paket bei Abholstationen, Paketshops oder Nachbarn zu deponieren. Generell könne auch eine Abstellgenehmigung erteilt werden - das Risiko von Verlust oder Beschädigung trage dann jedoch der Kunde.

Die häufigsten Probleme bei der Online-Lieferung

Erster Ansprechpartner bei Zustellungsproblemen sei der Auftraggeber des Paketdienstleisters, also der Händler. Könne dann keine Lösung gefunden werden, sei es sinnvoll, sich an den Dienstleister zu wenden. Für den Fall, dass das Paket trotz Anwesenheit im Paketshop abgeliefert wird, sei eine Beschwerde beim Online-Händler und bei der Regulierungsbehörde RTR denkbar, um zuverlässigere Zustellungen in der Zukunft zu fördern, so das E-Commerce-Gütezeichen.

Bei Beschädigung der Ware empfehle es sich, dies möglichst direkt beim Paketboten zu reklamieren. Weiters sollten Beschädigungen dem Händler kommuniziert werden, um eine Reparatur oder einen Austausch zu ermöglichen.

Problem der verspäteten Lieferung in Österreich

Zu dem Problem mit verspäteten Lieferungen meint die Österreichische Post: "In fast 97 Prozent der Fälle kann die Österreichische Post ein Paket innerhalb Österreichs am nächsten Werktag zustellen. Das setzt aber natürlich voraus, dass die Versandunternehmen die Bestellung nach dem Eingang rasch verarbeiten und der Post zum Transport übergeben."

Österreichische Post verweist auf richtige Verpackung und Aufgabe

Die Österreichische Post weist auch darauf hin, dass die richtige Verpackung und die richtige Aufgabe, beispielsweise bei zerbrechlichen oder besonders wertvollen Waren, entscheidend sind, um Beschädigungen zu vermeiden. Hier sieht GLS den Trend, dass immer mehr Online-Händler die Produkte in der Verkaufsverpackung versenden und diese in der Regel nicht ausreiche. Um fehlerhafte oder beschädigte Lieferungen zu vermeiden, sensibilisiert GLS die Versender für eine angemessene Verpackung der Pakete.

Auch UPS arbeitet eng mit den Versendern zusammen, um eine optimale Verpackung für die jeweiligen Produkte zu gewährleisten, denn diese obliegt den Versendern. Dadurch können die Pakete optimal geschützt und unnötig große Pakete vermieden werden.

Tipps und Hinweise für Zustellung und Empfang von Paketen

1. Der Händler ist der Auftraggeber des Paketdienstleisters, daher ist er bei Problemen mit der Zustellung der erste Ansprechpartner. Sollte so keine Lösung gefunden werden, kann es auch sinnvoll sein, bei weiteren Schwierigkeiten direkt mit dem Paketdienstleister zu kommunizieren.

2. Kundinnen und Kunden können in vielen Fällen die Sendungsverfolgungsnummer nutzen, um festzulegen, wie das Paket zugestellt werden soll. Obwohl die Zustellung standardmäßig an der Wohnungstür erfolgt, besteht häufig die Möglichkeit, das Paket an Abholstationen, Paketshops oder Nachbarn umzuleiten.

3. Allgemein kann eine Abstellgenehmigung erteilt werden, aber Vorsicht: Dadurch übernimmt man das Risiko bei Verlust oder Beschädigung.

4. Wenn die Zustellung an der Wohnungstür nicht möglich ist, darf der Zusteller das Paket bei Nachbarn, in Paketshops oder Abholstationen abgeben.

5. Falls das Paket trotz Anwesenheit im Paketshop abgeliefert wird, ist es ratsam sich beim Online-Händler und bei der Regulierungsbehörde RTR zu beschweren, um zuverlässigere Zustellungen in der Zukunft zu fördern.

6. Bei Beschädigung an Paket oder Produkt empfiehlt es sich, dies möglichst direkt beim Paketboten zu reklamieren, auch wenn es keine Verpflichtung gibt. Weiters müssen Beschädigungen am Produkt dem Händler mitgeteilt werden, um eine Reparatur oder den Austausch der Produkte zu klären.

(APA/Red)

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