Vater nach Tod von 5-Jähriger in Sonnentherme Lutzmannsburg angeklagt

Das 5-jährige Mädchen konnte noch nicht schwimmen und war ohne Schwimmhilfe in ein tiefes Wasserbecken der Sonnentherme Lutzmannsburg gegangen, während der Vater "längere Zeit" abwesend war, teilte Petra Bauer, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Eisenstadt am Freitag auf APA-Anfrage mit.
Vater wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt
Der Mann dürfte zumindest 20 Minuten nicht bei dem Kind gewesen sein, als dieses allein und ohne Schwimmflügel in tiefes Wasser sprang. Ein Badegast wurde dann auf das im Wasser treibende Mädchen aufmerksam. Trotz erster Hilfe und Reanimationsmaßnahmen starb es später in der Klinik Donaustadt in Wien.
Dem Vater wird nun vorgeworfen, dass er als Aufsichtsperson die gebotene Aufmerksamkeit und Sorgfalt grob fahrlässig außer Acht gelassen hat. Dies führte zum Ertrinken des Kindes.
Verfahren gegen Sonnentherme-Geschäftsführer und Bademeister eingestellt
Keinen Anhaltspunkt für einen Sorgfaltsverstoß gibt es hingegen beim Geschäftsführer der Sonnentherme und dem Bademeister. Diese Ermittlungsverfahren wurden eingestellt.
(APA/Red)