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Vater nach Tod von 5-Jähriger in Sonnentherme Lutzmannsburg angeklagt

Der Vater wird nach dem tödlichen Thermen-Unfall angeklagt.
Der Vater wird nach dem tödlichen Thermen-Unfall angeklagt. ©APA/dpa/Uli Deck (Symbolbild)
Nach dem Tod eines 5-jährigen Mädchens in der Sonnentherme Lutzmannsburg im März wird der Vater wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt.
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Das 5-jährige Mädchen konnte noch nicht schwimmen und war ohne Schwimmhilfe in ein tiefes Wasserbecken der Sonnentherme Lutzmannsburg gegangen, während der Vater "längere Zeit" abwesend war, teilte Petra Bauer, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Eisenstadt am Freitag auf APA-Anfrage mit.

Vater wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt

Der Mann dürfte zumindest 20 Minuten nicht bei dem Kind gewesen sein, als dieses allein und ohne Schwimmflügel in tiefes Wasser sprang. Ein Badegast wurde dann auf das im Wasser treibende Mädchen aufmerksam. Trotz erster Hilfe und Reanimationsmaßnahmen starb es später in der Klinik Donaustadt in Wien.

Dem Vater wird nun vorgeworfen, dass er als Aufsichtsperson die gebotene Aufmerksamkeit und Sorgfalt grob fahrlässig außer Acht gelassen hat. Dies führte zum Ertrinken des Kindes.

Verfahren gegen Sonnentherme-Geschäftsführer und Bademeister eingestellt

Keinen Anhaltspunkt für einen Sorgfaltsverstoß gibt es hingegen beim Geschäftsführer der Sonnentherme und dem Bademeister. Diese Ermittlungsverfahren wurden eingestellt.

(APA/Red)

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