Kind in Hundebox gesperrt: Keine weiteren Opfer

Laut Polizei und Staatsanwaltschaft deute nach den bisherigen Ermittlungen in dem Fall auch nichts auf das Vorliegen eines sadistischen Kults hin.
Ermittlungen von in Hundebox gesperrtem Kind laufen
"Die Ermittlungen dauern nach wie vor an, ein abschließendes Ergebnis liegt daher noch nicht vor", hieß es von der Landespolizeidirektion Niederösterreich. Keine weiteren Informationen für die Öffentlichkeit gebe es vorerst aus "kriminaltaktischen Gründen und aus Rücksicht auf das unmündige Opfer und die im konkreten Fall betroffenen höchstpersönlichen Lebensbereiche und Rechte".
32-Jährige soll Kind in Hundebox gesperrt und gequält haben
Die 32-Jährige soll ihren Sohn von Anfang September bis November 2022 geschlagen, gefesselt, geknebelt und ihn wiederholt über Stunden in eine Hundebox eingesperrt haben. Außerdem soll sie das Kind hungern lassen, es mehrfach mit kaltem Wasser übergossen und danach für mehrere Stunden bei Minusgraden die Fenster der Wohnung geöffnet haben. Der Bub hatte bei der Auffindung durch eine Sozialarbeiterin am 23. November 2022 nur mehr eine Körpertemperatur von 26,8 Grad und war im Koma. Die Rettung wurde gerade noch rechtzeitig gerufen.
Gesundheitszustand von Kind verbessert
Das Kind wurde in einem akut lebensbedrohlichen Zustand ins Krankenhaus gebracht. Sein Gesundheitszustand hat sich laut Polizei inzwischen verbessert. Medienberichten zufolge gab es zwischen den Eltern des Kindes einen Obsorgestreit. Nicht zuletzt dieser soll die Behörden auf die Familie aus dem Waidhofen a. d. Thaya aufmerksam gemacht und am 23. November des Vorjahres zur Kontrolle der Sozialarbeiterin geführt haben.
Weitere Beschuldigte festgenommen
Wie am Mittwoch bekannt wurde, war am 3. März eine 40-Jährige aus dem Umfeld der Hauptbeschuldigten festgenommen worden. Vermutet wird nach der Sichtung von Chats durch das Landeskriminalamt Niederösterreich eine Beitragstäterschaft. Die Frau sitzt - ebenso wie die 32-Jährige - in Untersuchungshaft. Ermittelt wird in der Causa wegen versuchten Mordes, Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen und Freiheitsentziehung.
(APA/Red)