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Greenwashing: VKI klagte Brau Union Österreich

Der VKI klagte gegen die Brau Union Österreich.
Der VKI klagte gegen die Brau Union Österreich. ©APA/FOTOKERSCHI.AT/KERSCHBAUMMAYR (Symbolbild)
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat eine Klage gegen die Brau Union Österreich eingebracht wegen irreführender Werbung eingebracht.

Grund für die Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen die Brau Union Österreich: Diese hatte damit geworben, das Bier ihrer Marke Gösser zu 100 Prozent CO2-neutral zu brauen.

Vorwurf der irreführenden Werbung gegen Brau Union Österreich

Sowohl auf der Verpackung des Bieres als auch in TV-Spots warb die Brau Union laut VKI mit Slogans wie "CO2 neutral gebraut", "Wir brauen seit 2015 zu 100% CO2 neutral" oder "100% des Energiebedarfs für den Brauprozess kommen aus erneuerbaren Energien".

Der VKI ging der Sache nach und fand heraus, dass beim Gösser-Bier lediglich das Brauen selbst, nicht aber vor- und nachgelagerte Produktionsprozesse ohne fossile Energie auskommen. Insbesondere das energieintensive Mälzen sei nicht Teil der Rechnung gewesen, hieß es in einer Aussendung am Donnerstag. Nach Einschätzung des VKI ist die Werbung irreführend, da lediglich beim Vorgang des Brauens selbst, nicht aber im gesamten Herstellungsprozess auf fossile Energie verzichtet wird.

VKI klagte gegen Brau Union Österreich wegen Greenwashing

Der VKI reichte im Juni 2022 im Auftrag des Sozialministeriums Klage ein. Strittig war im Verfahren die Frage, ob der Brauprozess auch die für die Biererzeugung notwendige Herstellung des Malzes umfasst. Die Brauerei Göss erzeugt das Malz laut VKI nicht selbst, sondern kauft es zu. Dabei werde die zur Herstellung erforderliche Wärme überwiegend aus Erdgas gewonnen. "Die Herstellung des Malzes ist nicht CO2-neutral. Das Mälzen verursacht einen erheblichen Teil der CO2-Belastung, die im Rahmen des Brauprozesses entsteht, nämlich rund 30 Prozent", sagte VKI-Juristin Barbara Bauer.

Die Brau Union vertrat den Standpunkt, dass das Mälzen technisch gesehen nicht zum Brauvorgang gehört. Das Landesgericht (LG) Linz teilte jedoch die Auffassung des VKI. Demnach würden durchschnittlich informierte Verbraucherinnen und Verbraucher unter "Brauen" für gewöhnlich den gesamten Herstellungsprozess des Bieres ab Ernte verstehen und keine Abgrenzung zwischen dem Brauprozess und dem Mälzen vornehmen.

Gericht sprach Brau Union Österreich wegen Werbung schuldig

Das Landesgericht (LG) Linz folgte nun der Ansicht des VKI. Die Brau Union hat das Urteil vollumfänglich angefochten. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

(APA/Red)

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