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Ministerrat ebnete Rückkehr von Transparenzregister

Ministerrat: Transparenzregister ab September wieder zugänglich.
Ministerrat: Transparenzregister ab September wieder zugänglich. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Ab September soll der Zugang zum Register der wirtschaftlichen Eigentümer (Wiereg) wieder für Personen mit berechtigtem Interesse möglich sein, so ein Beschluss des Ministerrats am Mittwoch.

Die Möglichkeit zur Einsichtnahme in das Transparenzregister war nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Vorjahr gesperrt worden. In Zukunft soll das Register der wirtschaftlichen Eigentümer (Wiereg) zu einer zentralen Plattform zum automatisierten Abgleich von Sanktionslisten mit anderen Registern werden.

Transparenzregister für Personen mit berechtigtem Interesse ab September wieder zugänglich

Das Wiereg wurde zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung eingerichtet und beinhaltet Daten über die wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, Stiftungen und Trusts. Anders als das Firmenbuch, das nur Daten über deren rechtlichen Eigentümer enthält, scheinen in dem Register jene Personen auf, denen die Einrichtungen letztlich wirtschaftlich zugerechnet werden können.

Ab September soll der Zugang zum Wiereg für Personen mit begründetem Interesse wieder möglich sein. Dazu zählen etwa Journalisten und NGOs im Zuge ihrer Recherchetätigkeit, Wissenschafterinnen und Privatpersonen, die sich über potenziellen Geschäftspartner informieren möchten, sagte die grüne Kontroll- und Finanzsprecherin Nina Tomaselli gegenüber der APA. Um das Register einsehen zu dürfen, muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Wichtig sei den Grünen hier allerdings gewesen, diesen Nachweis "möglichst einfach in der Handhabe" zu gestalten.

Identitätsnachweis und Antrag für Einsicht in Transparenzregister nötig

So müssen sich etwa Journalistinnen oder Mitarbeiter einer NGO mittels elektronischem Identitätsnachweis (ID Austria, Handysignatur, Bürgerkarte) einloggen und dann Einsicht in Daten zu konkreten Rechtsträgern beantragen. Im Zuge des Antrags muss nachgewiesen werden, dass sich die berufliche Tätigkeit bereits vorher mit Geldwäsche- oder Terrorismusprävention beschäftigt hat. Welche Datensätze zu welchem Zweck abgefragt werden, muss dabei nicht begründet werden.

"Das Register der wirtschaftlichen Eigentümer ist ein zentrales Instrument im Kampf gegen Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität" und stärke Österreichs "Position im Kampf gegen Scheinunternehmen und die Verschleierungen von wirtschaftlichem Eigentum", sagte Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) in einer Aussendung.

Datenabgleich mit anderen Registern geplant

In Zukunft soll das Register zu einer zentrale Plattform umgebaut werden, auf der Sanktionslisten automatisiert mit Daten aus dem Firmenbuch, dem Vereinsregister, dem Ergänzungsregister und dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer abgeglichen werden können. Außerdem soll der Informationsaustausch zwischen Behörden verbessert werden. Scheinfirmen sollen in Zukunft leichter aufgedeckt werden, indem Daten aus dem Wiereg automatisiert an Abgabenbehörden übermittelt werden. Im nächsten Jahr, 2024, soll eine Gesetzesnovelle dann auch eine Verbesserung der Transparenz bei Substiftungen bringen.

Transparenzregister nach EuGH-Entscheidung vom Netz genommen

Das Register war ab 2018 für alle Interessierten öffentlich zugänglich. Der EuGH erklärte aber im November 2022 aufgrund von Datenschutzbedenken Teile der EU-Geldwäscherichtlinie für ungültig. Daraufhin wurde das Register in Österreich vom Netz genommen, der Zugang ist seither gesperrt, auch Behörden können keine Einsicht mehr nehmen.

Der EuGH schränkte aber später ein, dass etwa der Presse und zivilgesellschaftlichen Organisationen der Zugang zum Register weiterhin offenstehen solle. In Deutschland kehrte man etwa daher rasch zur Rechtslage vor 2018 zurück. Journalisten müssen dort einen Authentifizierungsprozess durchlaufen und ein legitimes Interesse an der Information nachweisen.

(APA/Red)

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