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Darum muss Spotify fünf Mio. Euro Strafe zahlen

Spotify wurde von der schwedischen Datenschutzbehörde zu fünf Millionen Euro Strafzahlungen verdonnert.
Spotify wurde von der schwedischen Datenschutzbehörde zu fünf Millionen Euro Strafzahlungen verdonnert. ©AP Photo/Patrick Semansky, File (Sujet)
Spotify muss eine Geldstrafe in Höhe von 58 Millionen schwedischen Kronen (4,99 Mio. Euro) zahlen. Die Strafe hatte die schwedische Datenschutzbehörde verhängt.
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Dies teilte am Dienstag die von Max Schrems gegründete Datenschutz-NGO noyb mit, die eine Beschwerde und anschließende Klage wegen Untätigkeit der Behörde eingereicht hatte. Spotify habe Auskunftsersuchen von Nutzern nicht ordnungsgemäß beantwortet, teilte noyb unter Berufung auf die Entscheidung der schwedischen Behörde mit.

Mangelnde Auskunft: Fünf Mio. Euro Strafe gegen Spotify

Nutzer und Nutzerinnen hätten zwar ein Recht auf Zugang zu allen ihren Daten und auf Informationen über die Verwendung ihrer Daten, doch Spotify sei dieser Verpflichtung nicht in vollem Umfang nachgekommen. Die schwedische Datenschutzbehörde (IMY) sei für diesen Fall zuständig, weil Spotify seinen Hauptsitz in Schweden hat. noyb hat nach eigenen Angaben eine Reihe von Beschwerden gegen verschiedene Streaming-Dienste eingereicht, da diese den Nutzern keine einfache Möglichkeit bieten würden, ihr Auskunftsrecht gemäß der EU-Datenschutzgrundverordnung auszuüben.

Beschwerden wurde mehr als vier Jahre lang nicht entschieden

Über die Beschwerde wurde laut noyb mehr als vier Jahre lang nicht entschieden. "Wir mussten das IMY verklagen, um eine Entscheidung zu erhalten. Die schwedische Behörde muss ihre Verfahren definitiv beschleunigen", sagte Stefano Rossetti, Datenschutzjurist bei noyb, laut Aussendung. "Es ist ein Grundrecht jedes Nutzers, vollständige Informationen über die Daten zu erhalten, die über ihn verarbeitet werden." Das Auskunftsrecht beziehe sich auch auf Informationen über die Herkunft und die Empfänger der personenbezogenen Daten oder Einzelheiten über internationale Datenübermittlungen. Im Fall von Spotify seien diese Informationen nicht vollständig bereitgestellt worden.

(APA/Red)

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