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Handel kritisiert Meldepflicht für Lebensmittel-Abfälle

Die Novelle würde das Problem der Lebensmittelverschwendung nicht lösen.
Die Novelle würde das Problem der Lebensmittelverschwendung nicht lösen. ©dpa-Zentralbild/Peter Zschunke (Sujet)
Dass Supermärkte künftig Lebensmitel-Abfälle und -Spenden melden müssen, ist für den Handelsverband keine nachhaltige Lösung gegen die Verschwendung.
Meldepflicht für Abfälle und Spenden

Aus Sicht des Handelsverbands ist die am Mittwoch beschlossene Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) eine Themaverfehlung und keine Lösung für das "grundsätzliche Problem" der Lebensmittelverschwendung, zu dem der Handel nur fünf Prozent beitrage.

Die Meldepflicht weggeworfener und gespendeter Lebensmittel erzeuge vor allem einen bürokratischen Mehraufwand für hunderte österreichisches Nahversorger.

Handel kaum Verursacher von Lebensmittelverschwendung

"Leider verkennt das Umweltministerium in der Lebensmittel-Wertschöpfungskette einmal mehr, wer tatsächlich für die Lebensmittelverschwendung verantwortlich zeichnet. Laut Studien stammen 53 Prozent der Lebensmittelabfälle im Rest- und Biomüll aus privaten Haushalten, 30 Prozent aus der Landwirtschaft und 12 Prozent aus der Gastronomie.

Im Vergleich dazu ist der Handel nur für rund fünf Prozent verantwortlich. Daher braucht es endlich entsprechende Anreize und Sensibilisierungsmaßnahmen beim Endverbraucher", sagte Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will im Namen der betroffenen Lebensmittelhändler.

Supermärkte müssen Lebensmittel-Abfälle künftig melden

Supermärkte müssen künftig beim Umweltministerium alle drei Monate vermelden, wie viele Lebensmittel sie wegwerfen oder spenden. Die kritisierte Meldepflicht für Händler gilt ab dem vierten Quartal ab einer Verkaufsfläche von 400 Quadratmetern bzw. ab fünf Verkaufsstellen. Sie soll laut Ministerin Leonore Gewessler (Grüne), "klarer Anreiz zu spenden" sein und so Lebensmittelverschwendung minimieren.

Die AWG-Novelle betrifft laut Ministeriumsangaben geschätzt 900 Unternehmen in Österreich. Die vierteljährlichen Meldungen müssen erstmals für das vierte Kalenderquartal 2023 bis zum 10. Februar 2024 erfolgen. Mikrounternehmen und Lebensmittelproduzenten, die durch Direktabsatz Lebensmittel vertreiben, sind von der Regelung nicht erfasst. "Die großen Lebensmitteleinzelhändler können mit dieser zusätzlichen Meldepflicht gut leben, sie melden schon seit Jahren freiwillig diese Zahlen."

Kritik an mangelnder Unterstützung von Sozialeinrichtungen

Der Handelsverband bemängelte zudem die nicht ausreichende zeitnahe Unterstützung der heimischen Sozialeinrichtungen durch öffentliche Mittel, der Großteil der Infrastruktur käme von privaten Spendern. Die größten vier heimischen Lebensmitteleinzelhändler spendeten Jahr für Jahr Waren in dreistelliger Millionenhöhe an die Sozialeinrichtungen.

Den Sozialeinrichtungen fehle es teilweise sogar an den Ressourcen, um die gespendeten Waren überhaupt abholen zu können. "Durch verbesserte Bestellsysteme werden die abzuholenden Lebensmittel im Einzelhandel mengenmäßig immer kleiner, der Aufwand der Abholung für die Sozialeinrichtungen ist für den Output aber vergleichsweise hoch", erläuterte der Handelsverband.

Abschließend brauche es laut der Interessensvertretung mehr Rechtssicherheit für Sozialeinrichtungen, indem diese - ähnlich wie in Italien - nicht für Mängel von Produkten haftbar gemacht werden können, die sich nach bestem Wissen weitergegeben haben. Und auch der Handel brauche mehr Rechtssicherheit, denn vom Gesetz her müssten Lebensmittel vor der Weitergabe als Verderb deklariert werden, um die Vorsteuer anwenden zu können. Dadurch dürften sie aber eigentlich auch nicht mehr über Sozialeinrichtungen in Verkehr gebracht werden, kritisierte der Handelsverband diesen "rechtliche Graubereich".

(APA/Red)

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