"Sex-Date" mit Todesfolge in Wien: Urteil rechtskräftig

Dem Mann wird vorgeworfen, im Oktober 2021 einen 43-Jährigen bei einem "Sex-Date" mit Gewalt zur Duldung des Beischlafs genötigt und letzten Endes getötet zu haben, indem er ihm eine Überdosis Drogen intravenös verabreichte. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) lehnte am Donnerstag eine Berufung der Staatsanwaltschaft ab, der die Strafe nicht hoch genug war.
Urteil nach "Sex-Date" mit Todesfolge in Wien ist rechtskräftig
Die Staatsanwaltschaft ging in ihrer Anklage davon aus, dass der Mann dem Opfer bei der Tat Liquid Ecstasy verabreicht sowie Mephedron (eine synthetische Substanz aus der Stoffgruppe der Cathinone, Anm.) in den linken Arm gespritzt und dann beischlafsähnliche Handlungen an ihm vollzogen hat. Dies bestritt der 52-Jährige bei seinem Prozess im März am Wiener Straflandesgericht.
Tatsächlich wurde der Angeklagte dann auch von Geschworenen einstimmig vom inkriminierten Vorwurf der Vergewaltigung mit Todesfolge freigesprochen. Stattdessen wurde der 13-fach vorbestrafte Mann des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person (Paragraf 205 StGB) und des schweren Raubes für schuldig befunden und zu sieben Jahren Haft verurteilt. Zudem wurde er in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen Urteil ein
Die Staatsanwaltschaft legte gegen das Urteil Berufung ein, da ihr die Strafhöhe von sieben Jahren bei einer Höchststrafe von bis zu zehn Jahren aufgrund der zahlreichen Vorstrafen und des schnellen Rückfalls des Angeklagten nach seiner jüngsten Haftstrafe zu niedrig erschien. Das OLG wies diese Berufung ab.
Der Angeklagte habe zwar zahlreiche Vorstrafen, doch seien diese zu einem großen Teil Geldstrafen bzw. bedingte Haftstrafen gewesen, wurde argumentiert. Zudem sei eine siebenjährige Haftstrafe bei einem Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren ohnehin im oberen Bereich angesiedelt. Durch die Einweisung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher sei auch der Gefährlichkeit des Angeklagten durch dessen psychische Erkrankungen Rechnung getragen worden.
Der Angeklagte nutzte die Verhandlung, um zu unterstreichen, dass er lernen wolle nach der Haft, "ein Leben ohne Drogen zu führen". Er betreibe im Maßnahmenvollzug Meditation, Qi Gong und praktiziere "drei Mal am Tag" die Yogaübungen "Die fünft Tibeter". Obwohl kein Rechtsmittel gegen das Urteil möglich ist, beteuerte er vor der Urteilsverkündung, jeden Wahrspruch anzunehmen. Sein Meditationslehrer habe ihm gesagt: "Alles hat einen Sinn".
(APA/Red)