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Lebensversicherung: VKI-Aktion gegen unzulässige Klauseln

Der VKI startet eine Sammelaktion gegen unzulässige Klauseln in Lebensversicherungsverträgen.
Der VKI startet eine Sammelaktion gegen unzulässige Klauseln in Lebensversicherungsverträgen. ©APA/BARBARA GINDL
Bezüglich der Lebensversicherungen sechs großer Versicherer startet der Verein für Konsumenteninformation (VK) eine Sammelaktion. Betroffen sind Versicherungsverträge, die vor 2007 abgeschlossen wurden.
Warum bei Lebensversicherungen Vorsicht geboten ist

In älteren Verträgen werde laut VKI über die Höhe der Abschluss- und Verwaltungskosten teils mangelhaft aufgeklärt. Nach Rechtsansicht des VKI sind die auf Basis unklarer Bestimmungen eingehobenen Beträge vom Versicherer zurückzuzahlen.

Manche Kostenabzugsklauseln in Lebensversicherung unzulässig

Der Oberste Gerichtshof habe bereits in mehreren Entscheidungen festgestellt, dass manche Kostenabzugsklauseln in Lebensversicherungsverträgen für Verbraucherinnen und Verbraucher intransparent und daher unzulässig sind. Trotz gängiger Rechtssprechung verrechneten laut VKI verschiedene Versicherungsunternehmen weiterhin Kosten auf Basis dieser unzulässigen Klauseln. Der Schaden pro Vertrag könne mehrere tausend Euro betragen, so die Konsumentenschützer.

VKI startet Sammelaktion für Betroffene

Der VKI unterstützt Betroffene kostenlos bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber der Wiener Städtischen, Uniqa Österreich, Allianz Elementar, Nürnberger Versicherung, Generali sowie der FWU Life Insurance Austria (vormals Skandia). Eine Anmeldung ist unter www.verbraucherrecht.at/kostenabzug möglich.

(APA/Red)

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