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Fall George Floyd: Ehemaliger Polizist erneut verurteilt

Im Bild: Minneapolis in den USA.
Im Bild: Minneapolis in den USA. ©Canva (Symbolbild)
Drei Jahre nach der gewaltsamen Tötung des Afroamerikaners George Floyd bei einem Polizeieinsatz in den Vereinigten Staaten ist einer der damals beteiligten Polizisten wieder verurteilt worden.

T., der dabei geholfen hatte, Beobachter auf Abstand zu halten, wurde übereinstimmenden US-Medienberichten vom Dienstag zufolge der Beihilfe zum Totschlag schuldig befunden.

Strafmaß soll zu späterem Zeitpunkt festgelegt werden

Das Gericht in Minneapolis (Minnesota) verurteilte den Ex-Polizisten dabei nicht für den schwerwiegenderen Vorwurf der Beihilfe zum Mord. Das Strafmaß soll demnach erst zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden - erwartet wird eine mehrjährige Haftstrafe. T., - der auf Bundesebene bereits zu 3,5 Jahren Haft verurteilt worden war - war der letzte der vier beteiligten Polizisten, der seinen Richterspruch auf bundesstaatlicher Ebene empfing. Er hatte auf nicht schuldig plädiert. Auf Video-Aufnahmen war zu hören, dass T., zu Zeugen der Tötung mit Blick auf Floyd sagte: "Deshalb sollt ihr keine Drogen nehmen, Kinder." Seine Anwälte hatten einem Bericht zufolge argumentiert, T., sei sich Floyds Zustand nicht bewusst gewesen.

Tod von Floyd löste Demos aus

Der Tod Floyds am 25. Mai 2020 bei einem brutalen Polizeieinsatz in Minneapolis hatte in den USA Demonstrationen gegen Rassismus und Polizeigewalt ausgelöst. Videos dokumentierten, wie die Beamten den unbewaffneten Mann zu Boden drückten. Der weiße Polizist C. presste dabei sein Knie gut neun Minuten lang auf Floyds Hals, während dieser flehte, ihn atmen zu lassen und schließlich das Bewusstsein verlor. Seine Kollegen T., K. und L. schritten trotz C.'s Handeln nicht ein.

C. war von einem Gericht in Minneapolis wegen Mordes zweiten Grades zu 22 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Er sitzt diese Strafe bereits ab. Ein Bundesgericht hatte ihn zu weiteren 21 Jahren Haft verurteilt. Auch K. und L. sitzen mehrjährige Haftstrafen ab.

(APA/Red)

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