Novelle zu Pensionsanpassung ist nicht EU-konform

Zu diesem Schluss kam der Europäischen Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil (C-681/21). Im aktuellen Fall geht es um eine Novelle zur Pensionsanpassung aus dem Jahr 2018.
Deckelung der Pensionsanpassung durch Novelle beseitig
Mit der Novelle war die Deckelung der Pensionsanpassung, die nur für vor dem 1. Jänner 1955 geborene Beamte galt, beseitigt worden. Gerichte hatten in der Deckelung zuvor eine Ungleichbehandlung aufgrund des Alters festgestellt. Eine vor 1955 geborene Beamtin sah sich weiterhin aufgrund ihres Alters diskriminiert und klagte. Der heimische Verwaltungsgerichtshof (VwGH) wandte sich in dem Fall an den EuGH mit der Frage, ob die rückwirkende Gleichstellung einer Gruppe von zuvor begünstigten Beamten mit zuvor benachteiligten Beamten EU-rechtskonform ist.
Novelle ist nich EU-konform
Eine rückwirkende Wirkung eines das Unionsrecht durchführenden Rechtsakts sei nur ausnahmsweise erlaubt, wenn ein zwingender Grund des Allgemeininteresses dies gebietet, heißt es in dem nun ergangenen Urteil. Ein solcher zwingender Grund sei nicht geltend gemacht worden, argumentierte der EuGH.
(APA/Red)