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Waldhäusl-Artikel: Rüge für "Falter" vom Presserat

Der "Falter" wurde vom Presserat gerügt.
Der "Falter" wurde vom Presserat gerügt. ©APA/HELMUT FOHRINGER (Symbolbild)
Die Wochenzeitung "Falter" wird vom Presserat für einen Artikel über Gottfried Waldhäusl gerügt.
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In diesem bezeichnet der Autor auf "falter.at" den niederösterreichischen FPÖ-Politiker als "Landesunrat". Der Begriff, so die Ansicht des Presserats, verletzt die Menschenwürde. Ein Leser hatte die Bezeichnung kritisiert. Dadurch werde Waldhäusl auf eine Art und Weise entmenschlicht, wie man es aus diktatorischen Systemen kenne.

"Falter"-Beitrag über Waldhäusl: Rüge vom Presserat

Der "Falter"-Beitrag befasst sich mit Waldhäusl anlässlich einer TV-Diskussion. In dieser sagte der FPÖ-Politiker auf die Frage einer 16-jährigen Gymnasiastin mit Migrationshintergrund, was wäre, wenn die EU-Grenzen geschlossen worden wären: "Dann wäre Wien noch Wien."

Der Senat berücksichtigte, dass es sich bei dem "Falter"-Artikel um einen Kommentar handelt und die Meinungsfreiheit somit großzügig auszulegen ist. Kommentare dürften insbesondere dann scharfe Werturteile enthalten, wenn der oder die Betroffene - wie im vorliegenden Fall - selbst Anlass für eine harsche Wortwahl gab. Dieser Grundsatz gilt umso mehr, wenn sich diese Kritik auf eine Person mit hohem politischen Amt bezieht, betonte der Presserat.

Allerdings könnten Äußerungen, die in die Menschenwürde eingreifen, auch in einem Kommentar nicht mit der Meinungsfreiheit gerechtfertigt werden. Die Entscheidungspraxis des Presserats sei damit zu rechtfertigen, dass die Menschenwürde den Kern der Persönlichkeitssphäre betrifft und ihre Wahrung eines der wichtigsten medienethischen Prinzipien ist. Insofern seien auch Politikerinnen und Politiker und sogar Schwerverbrecherinnen und Schwerverbrecher vor Eingriffen in die Menschenwürde geschützt.

Verwendung des Begriffs "Landesunrat"

Nach Auffassung des Senats ist der Begriff "Landesunrat" geeignet, den Betroffenen in einer menschenverachtenden Art und Weise herabzusetzen. Der Senat bewertet den Begriff ähnlich wie die Bezeichnungen als "Müll" oder "Abschaum", die bereits in einer anderen Entscheidung als Eingriff in die Menschenwürde eingestuft wurden.

Dem Senat sei zwar bewusst, dass die Bezeichnung wegen der früheren Funktion Waldhäusls als Landesrat gewählt wurde. Menschenverachtende Wortspiele müssten jedoch selbst dann nicht hingenommen werden, wenn diese in einem sarkastischen Kontext gebraucht werden und Reaktion auf verächtliche Äußerungen waren. Im Sinne der bisherigen Entscheidungspraxis verunglimpft der Kommentar den Politiker und verletzt seine Menschenwürde.

Die Medieninhaberin, die am Verfahren nicht teilnahm, wird aufgefordert, freiwillig über den Ethikverstoß zu berichten. Zudem empfiehlt der Senat eine Anpassung des Beitrags bzw. eine Entfernung des Begriffs "Landesunrat".

(APA/Red)

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