Keine Bundesliga-Lizenz für Wiener Austria

Die Fußball-Bundesliga gab ihre negative Entscheidung für die Wiener Austria am Donnerstagnachmittag bekannt. Der Senat 5 hatte vor der Lizenz-Entscheidung die eingereichten Unterlagen der Veilchen geprüft. Für die restlichen elf Clubs gab es "Grünes Licht", nur der LASK bekam eine Auflage in Form von aktualisierten zukunftsbezogenen Finanzinformationen. In der 2. Liga wurde ein Verfahren gegen Aufstiegsaspirant Blau-Weiß Linz eingeleitet.
Wiener Austria kann nach Lizenz-Verweigerung in Berufung gehen
Die Wiener Austria, die aktuell auch ohne Zulassung für die 2. Liga dastehen, fielen in erster Instanz damit wie auch schon im April 2021 und 2022 durch. Und das aufgrund der Vorgeschichte nicht unbedingt überraschend. In den vergangenen beiden Jahren hatte es dann im zweiten Anlauf jeweils mit der Spielgenehmigung geklappt. Auch diesmal können Lizenz- bzw. Zulassungsbewerber bestimmungsgemäß innerhalb von acht Tagen beim Protestkomitee schriftlichen Protest gegen den Senat-5-Beschluss erheben. Die Frist endet am 21. April.
Verweigerung der Bundesliga-Lizenz für Wiener Austria "nicht nachvollziehbar"
Die Austria schleppt Verbindlichkeiten in Höhe von 64,4 Millionen Euro mit und musste dem Senat 5 daher einen von einem Wirtschaftsprüfer beglaubigten Halbjahresabschluss sowie eine positive Fortbestandsprognose vorlegen. Bei der Austria hatte man sich zuletzt vorsichtig optimistisch gegeben, nachdem eine Investorengruppe zu Jahresbeginn laut Medienberichten ein finanzielles Loch von bis zu fünf Millionen Euro gestopft haben soll. Auch Sportdirektor Manuel Ortlechner hatte am Wochenende noch darauf gehofft, es "im ersten Wurf" zu schaffen. Daraus wurde es nun nichts.
Sehr zum Ärger der Wiener, die die Entscheidung als "aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar" bezeichneten. Alle eingereichten Unterlagen würden die Lizenzbestimmungen erfüllen. Laut einer Aussendung der Austria stelle der Senat 5 eine Kooperationszusage eines langjährigen, verlässlichen Geschäftspartners des Clubs in Frage, obwohl diese auch vom Wirtschaftsprüfer positiv bewertet worden sei. "Im letzten Jahr hat die Bundesliga eine solche Kooperationszusage dieses Geschäftspartners auch akzeptiert und wurde diese - wie auch in den letzten Jahren zuvor - vollständig erfüllt", verlauteten die Wiener.
Wiener Austria kämpft im Derby um Anschluss an LASK
Die entsprechende Kooperationszusage sei auch Teil der Fortbestandsprognose des FAK. "Dass die Bundesliga die Fortbestandsprognose in Zweifel zieht, entbehrt jeglicher Grundlage", so die Wiener, die fristgerecht Protest einlegen werden. Die negativen Nachrichten sind jedenfalls ein Dämpfer zu ungünstigster Zeit. Nach dem 3:3 bei Tabellenführer und Serienmeister Salzburg wartet am Sonntag das prestigeträchtige Wiener Derby bei Rapid.
Da geht es im direkten Duell mit dem einen Punkt davor liegenden Rivalen um den vierten Tabellenrang sowie darum, den Anschluss an den Dritten LASK zu wahren. Die Linzer müssen zusätzlich zum Jahresabschluss auch ein Budget im Herbst 2023 vorlegen. Für Clubs mit einer stabilen Finanz- und Ertragslage ist die Vorlage eines Budgets im Frühjahr seit dieser Saison kein Lizenzkriterium mehr, weshalb der LASK dieses auch nicht übermitteln musste. "Der Senat 5 erachtet eine Vorlage im Laufe der kommenden Saison angesichts des Stadionbaus in diesem Fall aber als sinnvoll", verlauteten die Linzer.
Ohne Auflagen erhielt Austria Lustenau die Lizenz - auch deshalb, weil man hinsichtlich der Stadionfrage in den Lizenzunterlagen das Tivoli Stadion in Innsbruck angegeben hat. Dies war notwendig, weil der Baustart für das neue Reichhofstadion im kommenden November erfolgt. Laut Vorstandssprecher Bernd Bösch wird noch an einer Vorarlberger Lösung gearbeitet. "Es muss möglich sein, dass ein Vorarlberger Verein seine Heimspiele in Vorarlberg austrägt, auch wenn das eigene Stadion vorübergehend nicht zur Verfügung steht", sagte Bösch.
Auch 2. Mannschaft der Wiener Austria ohne Lizenz
Aus der 2. Liga dürfen Tabellenführer St. Pölten, Verfolger Blau-Weiß Linz, der Dritte GAK sowie der Neunte FAC (mit Auflage) und Elfte Admira noch auf den Aufstieg hoffen. Sie haben die Kriterien für eine Teilnahme am Oberhaus erfüllt. Ungemach droht allerdings den Oberösterreichern, gegen die ein Verfahren wegen eines möglichen Verstoßes gegen die Lizenzbestimmung 4.4.1.4 (Transfererlösbeteiligung) und eines Fristverzugs betreffend der Nicht-Vorlage von weiteren Unterlagen eingeleitet wurde.
Die Oberösterreicher schrieben dazu in einer Aussendung, es handle sich "offenbar um einen Vertrag aus dem Herbst letzten Jahres. Fakt ist, dass die Geschäftsführung und der Vorstand diese Thematik in den letzten Wochen bearbeitet haben und diese Vereinbarung bereits einvernehmlich aufgelöst wurde." Man werde "selbstverständlich bei einer lückenlosen Aufklärung des Sachverhalts mitwirken", hieß es.
Nicht erteilt wurde die Zulassung für die 2. Liga nur der zweiten Austria-Mannschaft sowie Regionalliga-Ost-Vertreter SV Stripfing/Weiden. "Positiv hervorzuheben ist, dass bereits nach den erstinstanzlichen Entscheidungen sowohl für die höchste als auch für die zweithöchste Spielklasse ausreichend Bewerber zugelassen worden sind. Das zeigt, dass die Clubs auch mit den teilweise umfangreichen Adaptierungen, u.a. durch die Vorgaben der UEFA-Lizenzierung, sehr gewissenhaft gearbeitet haben", hob Bundesliga-Vorstandsvorsitzender Christian Ebenbauer das Positive hervor. Laut dem Senat-5-Vorsitzenden Thomas Hofer-Zeni habe die "Qualität der Antragsunterlagen zugenommen".
Entscheidung über Einsprüche bis Ende April
Eine Entscheidung des Protestkomitees wird bis 27. April getroffen. Nach Abschluss des verbandsinternen Verfahrens besteht danach noch die Möglichkeit, Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht einzubringen. Das ist innerhalb von acht Tagen nach Zustellung des Protestkomitee-Bescheids möglich.
(APA/Red)