"Lasse mich nicht einschüchtern": Klima-Aktivistin Windl trotzt Ausweisung

Die Studentin in Klagenfurt befindet sich seit vergangener Woche im Visier des Bundesamts für Asyl und Fremdenwesen (BFA) und soll aus Österreich ausgewiesen werden. Hintergrund sind Protestaktionen, an denen die 26-Jährige als Mitglied der "Letzten Generation" beteiligt war. "Ich lasse mich nicht einschüchtern", sagte Windl der APA nach der Einvernahme.
Klima-Aktivistin Windl von Fremdenpolizei einvernommen
"Es wurde mein Gefährdungspotenzial relativ kleinkariert abgefragt", sagte Windl über die Einvernahme am Donnerstag in der Regionalstelle des BFA in Leoben. In Zusammenhang damit sei ihr unter anderem eine verhinderte Protestaktion beim heurigen Neujahrskonzert sowie ein Aktion in Wien, bei dem die Aktivistinnen und Aktivisten eine Ölspur am Verteilerkreis in Wien legten, vorgeworfen worden. Basis dafür seien die Paragrafen 89 StGB (Gefährdung der körperlichen Sicherheit) und 176 StGB (Vorsätzliche Gemeingefährdung), so Windl.
Befragung dauerte mehrere Stunden
Im Zuge des Termins sei auch nach Unterlagen zu ihrer Kranken- und Sozialversicherung gefragt worden, hieß es weiter. Insgesamt habe die Befragung rund dreieinhalb Stunden gedauert. Wie es nun weitergeht, wisse sie noch nicht. "Ich gehe aber davon aus, dass sich diese Sache noch weiter ziehen wird", so die Niederbayerin.
Sie wolle sich jedoch vom Vorgehen der Behörden nicht einschüchtern lassen. "Ich denke mir eher: Jetzt erst recht!", sagte Windl. "Es ist unser gutes Recht für das Klima zu protestieren, solange die Regierung nicht handelt." Auch bei der nächsten Protestwelle in Graz wolle sie teilnehmen.
Anwalt von Windl ortet Amtsmissbrauch
Hart mit den Behörden ins Gericht ging auch Windls Anwalt Marcus Hohenecker. "Ich war erstaunt, dass das BFA Frau Windl nahegelegt hat, auf eine andere Weise zu demonstrieren", sagte Hohenecker im APA-Gespräch. "Ich glaube nicht, dass es insbesondere diese Behörde etwas angeht, wie sich europäische Bürger versammeln." Hohenecker wies zudem auf Videos von der Ölschütt-Aktion am Verteilerkreis hin, die laut ihm eindeutig zeigen, dass es zu keiner Gefährdung der öffentlichen Sicherheit gekommen sei. Dabei äußerte Hohenecker auch den Vorwurf von Amtsmissbrauch durch das BFA. "Wenn Amtsvermerke mit eindeutigen Videos nicht in Einklang zu bringen sind, stellt sich die Frage, wer hier eine strafbare Handlung gesetzt hat", so Hohenecker.
(APA/Red)