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Linzer Halloween-Krawalle: Vier Monate bedingt für 15-Jährigen

Nach den Linzer Halloween-Krawallen hat ein Mitläufer vier Monate bedingt bekommen.
Nach den Linzer Halloween-Krawallen hat ein Mitläufer vier Monate bedingt bekommen. ©APA/HELMUT FOHRINGER (Symbolbild)
Ein 15-Jähriger hat nach den Halloween-Ausschreitungen im Vorjahr in Linz für seine "wissentliche Teilnahme" sowie die Tatsache, dass er "ohne Not" dabei geblieben ist, vier Monate bedingte Haft und Bewährungshilfe erhalten.
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Das Urteil ist rechtskräftig, der Bursche hatte von Anfang an gestanden und sich reumütig gezeigt, hieß es beim Landesgericht. "Weil ich deppert war", sei der Angeklagte laut eigener Aussage am 31. Oktober des Vorjahres bei den Krawallen in der Innenstadt dabei gewesen. Aber er hat weder dazu aufgerufen, mit Böllern auf Polizisten zu werfen, noch hat er selbst Feuerwerkskörper oder Steine geschleudert.

Vier Monate bedingt für 15-Jährigen nach Halloween-Krawallen

Allerdings sei er auch nicht freiwillig weggegangen, als er merkte, wie die Lage eskalierte, bereute der gebürtige Österreicher vor Gericht. Für sein Mitlaufen bei den Ausschreitungen drohte ihm eine Strafe von bis zu einem Jahr Haft.

Insgesamt wurden in der Halloween-Nacht 129 Jugendliche und junge Erwachsene - großteils mit Migrationshintergrund - angezeigt. Gegen 46 wurde ein Verfahren zur Aberkennung des Schutzstatus eingeleitet.

(APA/Red)

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