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Saftige Preiserhöhung bei Handyverträgen von A1 und Drei ab April

Einige Handyverträge werden ab April um bis zu 11,5 Prozent teurer.
Einige Handyverträge werden ab April um bis zu 11,5 Prozent teurer. ©Canva (Sujet)
Ab April müssen Kunden von A1 und Drei bei Handyverträgen tiefer in die Tasche greifen. Die Gebühren werden je nach Tarif um bis zu 11,5 Prozent angehoben.

Bestehende Handyverträge werden mit April für viele Kundinnen und Kunden teurer. Drei und A1 haben Preisanhebungen der Gebühren bereits bestätigt, so die Arbeiterkammer (AK) in einer Mitteilung.

Handyverträge werden ab April um bis zu 11,5 Prozent teurer

Drei werde die Gebühren je nach Tarif um 8,5 bis 11,5 Prozent anheben, A1 um 8,5 Prozent. In vielen Handyverträgen stehen Wertsicherungs- oder Indexanpassungsklauseln, die es den Mobilfunkanbietern erlauben, bestimmte Gebühren an den Verbraucherindex anzupassen.

Telefonietarife bei Drei werden dadurch ab 1. April um durchschnittlich 2,20 Euro monatlich teurer werden, Datentarife um 2 Euro. Bei A1 werden die Grundgebühren und Servicegebühren mit einer Preiserhöhung von 8,5 Prozent betroffen sein. Magenta habe sich zu den Preisanpassungen nicht geäußert.

Keine Indexanpassung bei kleineren Mobilfunkanbietern

Kleinere Mobilfunkanbieter wie unter anderem Spusu, HOT, georg oder krone mobil hätten keine Klauseln in ihren Verträgen, die diese Indexanpassungen erlauben würden. Mitte Jänner habe aber Yesss bei Neuverträgen Indexanpassungsklauseln eingeführt.

Verbraucher haben bei Preiserhöhungen, die auf Wertanpassungs- oder Indexklauseln basieren, laut einem EuGH-Urteil kein Sonderkündigungsrecht.

(APA/Red)

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