Halloween-Prozess in Linz: Zwei Urteile rechtskräftig

Das 15-jährige Mädchen erhielt zwölf Monate Haft, zwei davon unbedingt. Der gleichaltrige Bursch kassierte ein Zusatzstrafe von sieben Monaten, einen davon unbedingt. Das Verfahren gegen den inzwischen 17-Jährigen wurde ausgegliedert und soll am 27. März weitergehen.
Schwere Körperverletzung
Die Staatsanwaltschaft hatte den Freunden schwere gemeinschaftliche Gewalt, schwere Körperverletzung sowie Einbruchsdiebstahl vorgeworfen. Das Trio soll bereits im September aus einem Automaten Zigaretten gestohlen haben. Vor den Ausschreitungen seien die 15-Jährige, ein Gleichaltriger sowie ein damals noch 16-Jähriger, mit dem Zug nach Tschechien gefahren und besorgten dort Feuerwerkskörper der Kategorien 3 und 4. Am 31. Oktober haben die drei dann "in erster Reihe" laut Anklage in der Linzer Innenstadt Böller Richtung Polizisten geworfen, Feuerwerkskörper ausgeteilt sowie andere zum Werfen aufgestachelt.
"Ohne Grund auf Polizisten loszugehen und sie zu bekämpfen", wie es in der Halloween-Nacht geschehen sei, fand der Staatsanwalt "sehr ungewöhnlich". Glücklicherweise sei niemand schwer verletzt worden und auch die Sachbeschädigungen seien "überschaubar" geblieben. Sollten die drei in U-Haft sitzenden Jugendlichen im Prozess ehrliche Reue zeigen und sich entschuldigen, müssten sie aus Sicht der Anklagebehörde nicht mehr zurück ins Gefängnis, meinte er im Hinblick auf das Strafausmaß einer unbedingten Haft.
"Große Fehler"
Zumindest für den 15-Jährigen dürfte die Zeit in der U-Haft ausgereicht haben, um zu erkennen, "große Fehler" begangen zu haben. "Für zehn Minuten Halloween bin ich jetzt hier", zeigte er sich einsichtig. Bereits im Februar hatte er in einem Prozess wegen Nötigung drei Monate bedingt kassiert, dazu kam am Donnerstag die Zusatzstrafe von sieben Monaten teilbedingter Haft.
(APA)