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Fehler bei Einmalzahlung: Mindestpensionisten erhalten Nachzahlung

Sozialminister Rauch entschuldigte sich für den Fehler.
Sozialminister Rauch entschuldigte sich für den Fehler. ©APA
Der SPÖ-Pensionistenverband machte darauf aufmerksam, dass Mindestpensionisten bei der Einmalzahlung benachteiligt werden. Die Regierung gestand den Fehler nun ein und kündigte eine Nachzahlung an.
Benachteiligung von Mindestpensionisten
Hohe Kürzungen bei Pensionen befürchtet

Die Pensionisten haben zusätzlich zu der Erhöhung um 5,8 Prozent mit Jahresbeginn nun auch mit Anfang März die mit der Anpassung beschlossene Einmalzahlung bekommen. Dabei wurden allerdings die Mindestpensionisten benachteiligt.

Mindestpensionen: Regierung korrigiert Fehler bei Einmalzahlung

Die Regierung gestand nun am Freitagnachmittag einen Fehler ein, kündigte eine Korrektur an und versprach eine Nachzahlung für die rund 200.000 betroffenen Bezieher von Ausgleichszulagen.

Den Pensionistinnen und Pensionisten wurde mit den 5,8 Prozent mit Jahresbeginn die Inflation von August bis Juli des Vorjahres abgegolten. Da die Teuerung in der Zwischenzeit deutlich höher wurde, hat man sich zusätzlich auf eine Einmalzahlung verständigt, die nun mit Anfang März zur Auszahlung kam. Bis zu einer Bruttopension von 2.000 Euro beträgt diese 30 Prozent einer Brutto-Monatszahlung, gedeckelt mit maximal 500 Euro. Bis 2.500 Euro brutto greift dann eine Ausschleifregelung. Diese 30 Prozent wurden bei den Mindestpensionisten allerdings nicht auf Basis der Ausgleichszulage von 1.110 Euro sondern auf Basis des geringeren Eingenpensionsanteils bemessen.

Rund 200.000 Mindestpensionisten erhielten geringere Einmalzahlung

Sozialminister Johannes Rauch und ÖVP-Klubobmann August Wöginger gestanden am Freitagnachmittag einen Fehler ein und führten diesen auf eine "Fehlerhafte Formulierung im ASVG" zurück. Deshalb hätten rund 200.000 Pensionisten und Pensionistinnen eine geringere Zahlung erhalten als geplant. "Die Bundesregierung bereitet daher eine umgehende Korrektur der gesetzlichen Regelung vor. Ein entsprechender Antrag soll im Sozialausschuss am 23. März eingebracht werden", kündigten Rauch und Wöginger in einer gemeinsamen Aussendung an.

Sozialminister entschuldigte sich: Nachzahlung für Betroffene

Nach der Korrektur der gesetzlichen Grundlage werde der Differenzbetrag an alle 200.000 Mindestpensionistinnen und -pensionisten nachträglich ausgezahlt, versprachen beide und Rauch ergänzte: "Für den Fehler, der bei der Formulierung des Gesetzes passiert ist, möchte ich mich entschuldigen." "Unser Ziel war ein sozial gerechter Ausgleich der Teuerungen gerade für Menschen mit einer kleinen Pension. Genau das werden wir sicherstellen", versprachen Rauch und Wöginger.

SPÖ-Pensionistenverband machte auf Benachteiligung aufmerksam

Darauf aufmerksam gemacht hatte am Freitagvormittag der Präsident des SPÖ-Pensionistenverbandes, Peter Kostelka: "Ich habe mit 333 Euro Einmalzahlung gerechnet (30 Prozent von 1.110 Euro, Anm.), bekommen habe ich aber nur 85 Euro, damit kann ich unmöglich meine Stromnachzahlung bezahlen", zitierte Kostelka, den Hilferuf einer Mindestpensionistin. "Das ist unsozial, denn die, die ohnehin am wenigsten haben, bekommen damit von der Regierung am wenigsten", kritisierte Kostelka und forderte eine Überarbeitung dieser Regelung. Und auch SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch hatte die nun von der Regierung versprochene Reparatur gefordert.

(APA/Red)

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