NÖ Wolfsverordnung soll angepasst werden

Konkret geändert werden soll der Umgang mit "Problemwölfen", die Siedlungen zu nahe kommen. Diese Tiere sollen nach Angaben von LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf (ÖVP) mittels Warn- und Schreckschüssen schneller vergrämt werden können. Zudem soll hier auch die Entnahme, also der Abschuss bei problematischem Verhalten, vereinfacht werden.
Pernkopf: Beeinträchtigung durch Wolf
"Problemwölfe, die wiederholt in Siedlungsgebieten auftauchen oder immer wieder geschützte Nutztiere reißen, müssen entnommen werden können. Zum Schutz von Menschen und zur Abwendung von Schäden", betonte der Landesvize am Donnerstag in einer Aussendung. Gefordert wurde auch, dass der Schutzstatus des Wolfes dringend durch die EU angepasst werden müsse. Das Raubtier sei "längst nicht mehr vom Aussterben bedroht", beeinträchtige aber das Sicherheitsgefühl der Menschen und bedrohe Nutztiere sowie die Alm- und Weidewirtschaft.
NÖ LH-Stellvertreter: Wolfssichtungen
Verwiesen wurde von Pernkopf darauf, dass im Bundesland in den vergangenen Jahren wiederholt Wolfsrisse bei Wild- und Nutztieren verzeichnet worden sind. Weiters habe es diverse Sichtungen des Raubtieres nahe Siedlungen gegeben. Zu den im Waldviertel ansässigen Wolfsrudeln kämen durchziehende Tiere wie ein kürzlich aus Graubünden im Osten der Schweiz kommendes Exemplar, das bis Klosterneuburg (Bezirk Tulln) gekommen und dann weiter nach Ungarn gewandert sei.
NÖ Jagdverband: Entscheidung in Richtung Adaptierung von Wolfsverordnung begrüßt
Begrüßt wurde die Entscheidung in Richtung einer Adaptierung der Wolfsverordnung am Donnerstag per Aussendung vom NÖ Jagdverband. Aus Sicht von Landesjägermeister Josef Pröll braucht es im Bundesland generell "ein Wolfsmanagement mit vielen unterschiedlichen, aufeinander abgestimmten Maßnahmen".
Maßnahmen in Verordnung geregelt
Aktuell sind Maßnahmen bei Wolfsaktivität in einer Verordnung zum NÖ Jagdgesetz geregelt. Im Anhang dazu angeführt sind die Szenarien unbedenkliches, auffälliges, unerwünschtes und nicht zuletzt problematisches Verhalten des Wolfes. Maßnahmen zur Abwendung von Schäden an Nutztieren sind demnach Vergrämung oder Abschuss. Sie sollen in den Stufen 3 (unerwünschtes Verhalten) und 4 (problematisches Verhalten) zur Anwendung kommen. In den beiden niedrigeren Stufen sind Information der Bevölkerung und Überwachung vorgesehen. Abschüsse müssen laut Verordnung generell behördlich angeordnet werden.
(APA/Red)