Raubüberfall mit Softair-Pistole: 14-Jähriger in Wien verurteilt

"Das war eine spontane Entscheidung. Wir haben entschieden, wir brauchen das Geld. Daher haben wir das durchgezogen", hat am Mittwoch der 14-Jähriger am Wiener Landesgericht erklärt. Er hatte am 5. Dezember 2022 gemeinsam mit zwei Mittätern und mit einer Softair-Pistole bewaffnet vor dem Donauplex von einem 17-Jährigen und dessen Freundin Geld und das Handy verlangt. Dabei habe er gar keinen dringenden Geldbedarf gehabt, schilderte der 14-Jährige in seinem Raubprozess.
14-Jähriger verübte Raubüberfall mit Softair-Pistole ine Wien
"Es ging uns nur darum, Geld bei uns zu haben", gab der Schüler zu Protokoll. Er sei mit seinen Mittätern - einem bereits einschlägig vorbestraften 17-Jährigen und einem noch strafunmündigen 13-Jährigen - zu dem Burschen und dem Mädchen hingegangen, die man umzingelt habe: "Desto mehr Leute, desto mehr Angst bekommt man." Dem Burschen habe er gleich einmal seine im Hosenbund steckende Softair-Waffe gezeigt, indem er kurz den Pullover hochschob: "Mit der war ich vorher im Wald schießen."
Wie die Verhandlung in Wien zeigte, dürfte es sich beim 13-Jährigen um den Haupttäter gehandelt haben. Der Bursch, der aufgrund seines kindlichen Alters noch nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden konnte, hatte dem Opfer Faustschläge ins Gesicht verpasst und dessen Freundin, die darauf zu weinen begann, erklärt, sie solle sich beruhigen, denn sie werde nicht geschlagen, weil sie ein Mädchen sei.
14-Jähriger wurde in Wien verurteilt
Weil das Mädchen nicht zu weinen aufhörte, ergriffen die Täter schließlich ohne Beute die Flucht. Wenig später wurden sie in Tatortnähe festgenommen. Dabei stellte sich heraus, dass der älteste von ihnen erst zwei Monate zuvor wegen Raubüberfalls vom Landesgericht für Strafsachen zehn Monate auf Bewährung erhalten hatte. Der Bursch wanderte daraufhin in U-Haft.
Der 17-Jährige kassierte nun wegen versuchten Raubes zwölf Monate Haft, davon vier Monate unbedingt. Die aus der vorangegangenen Verurteilung resultierenden zehn Monate wurden nicht widerrufen, die Probezeit aber auf fünf Jahre verlängert. Der 14-Jährige erhielt als Ersttäter sechs Monate bedingt. Beide Angeklagte nahmen ihre Strafen an, der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab. Die Urteile sind daher nicht rechtskräftig.
(APA/Red)