Haftstrafe für Maler aus NÖ nach Leugnung von NS-Verbrechen
Der Maler, der in der Öffentlichkeit nicht breite Popularität genießt, in Künstler-Kreisen aber nicht ganz unbekannt ist, hatte im März 2022 auf einem Blog einen Beitrag mit antisemitischen Ausfällen kommentiert, die einer Leugnung bzw. Verharmlosung der NS-Verbrechen gleichkamen.
Maler aus NÖ wegen NS-Wiederbetätigung vor Gericht
Der Betreiber des Blogs löschte diesen Beitrag zwar umgehend und sperrte den Verfasser, doch war der Text bis dahin bereits von anderen Abonnenten 195 Mal kommentiert worden. Die Staatsanwältin war beim Vortrag der Anklage die Entrüstung über die inkriminierten Passagen anzumerken. Der Angeklagte habe den "nationalsozialistischen Völkermord geleugnet, zumindest grob verharmlost" und "die NS-Verbrechen gegen die Menschlichkeit gutgeheißen".
Angeklagter bekannte sich schuldig, aber: "Bin kein Holocaust-Leugner"
"Ich bekenne mich schuldig, dass ich das geschrieben habe, nur bin ich entsetzt, wie das ausgelegt wird", meinte der 73-jährige Angeklagte. Er sei "kein Nazi". Was er geschrieben habe, habe er "der Zeitung" entnommen: "Ich habe sie leider nicht hier. Aber das steht in vielen Zeitungen drinnen. Das ist journalistisch bewiesen." Ein Geschworener reagierte darauf fassungslos und wandte sich direkt an den Angeklagten: "Wie kann man so etwas publizieren als Professor (der Künstler, der dem Phantastischen Realismus und der Abstrakten Malerei zugerechnet wird, schmückt sich auf seiner Website mit einem Professoren-Titel, Anm.)? Wie kommen Sie dazu, so etwas zu behaupten?" - "Es wird jeder, der etwas gegen das System sagt, falsch ausgelegt", antwortete der Angeklagte. Und weiter: "Ich bin kein Holocaust-Leugner, das können'S mir glauben."
73-Jähriger akzeptierte Urteil
Der Verfahrenshelfer des Malers betonte, dieser sei "ein Pensionist mit einer äußerst schmalen Pension" und "freischaffender Künstler". "Er hat selbst jüdische Verwandte", wusste der Rechtsbeistand. Der verfahrensgegenständliche Text sei nicht dessen "eigene Schöpfung", sondern "ein Konglomerat aus verschiedenen Werken" gewesen. Sein Mandant wolle als Wiedergutmachung der jüdischen Gemeinschaft eines seiner Bilder als "Sachspende" überlassen, gab der Verfahrenshelfer noch ergänzend an.
Die Werke des Malers erzielen Verkaufspreise im vierstelligen Euro-Bereich. Zum Gegenstand überregionaler medialer Berichterstattung wurde er vor einigen Jahren mit der Gestaltung eines Fastentuchs für eine Stiftskirche. Seine anklagekonforme Verurteilung akzeptierte der bis dahin Unbescholtene. "Ich bin ein bisschen ein verwirrter Geist. Deswegen liebe ich auch die stille Welt des Pinsels", hatte er am Ende seiner Beschuldigteneinvernahme dem Schwurgericht dargelegt.
(APA/Red)