Forderung nach höherem Mehrarbeitszuschlag bei Teilzeit

Arbeitet eine Teilzeitkraft mehr Stunden als vereinbart, fällt für diese Stunden nicht der 50 Prozent Überstundenzuschlag an wie bei Vollzeitbeschäftigten, sondern ein Mehrarbeitszuschlag von 25 Prozent.
ÖGB fordert höherem Mehrarbeitszuschlag bei Teilzeit
Derzeit gibt es einen dreimonatigen Durchrechnungszeitraum für angefallene Mehrstunden. "Dieser muss entfallen und die Mehrleistung gleich abgegolten werden", fordert der ÖGB am Donnerstag in einem "7-Punkte-Programm zur Erhöhung der Vollzeitquote".
Weitere Punkte sind unter anderem der Ausbau der Kinderbetreuung und des Pflegeangebots sowie einen Rechtsanspruch auf Vollzeitstellen. "Wir fordern, dass Teilzeitbeschäftigte im Unternehmen ein Vorrecht auf eine Vollzeitstelle bekommen, wenn diese im Unternehmen neu geschaffen bzw. frei wird", heißt es. Um Frauen Vollzeitarbeit bis zur Pension zu ermöglichen, müssen aus Sicht des ÖGB gesunde Arbeitsplätze, bessere Arbeitsbedingungen und ein Recht auf Altersteilzeit gegeben sein.
IV: Wechsel in die Vollzeit soll attraktiver werden
Die Industriellenvereinigung (IV) plädiert dafür, den Wechsel aus der Teilzeit in die Vollzeit attraktiver zu machen. "Zielführend wäre ein Freibetrag, beispielsweise in der Höhe von 5.000 Euro, der bei einem Wechsel von Teilzeit- auf Vollzeitarbeit einen Anteil des Einkommens von der Einkommenssteuer befreit", so IV-Präsident Georg Knill am Donnerstag laut einer Aussendung. Auch für ältere Beschäftigte sollten steuerliche Erleichterungen - wie eine Streichung der Beitragspflicht zur Pensionsversicherung - gesetzt werden.
(APA/Red)