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Gudenus-Forderung nach Einstellung von Casino-Ermittlungen

Gudenus soll beantragt haben, Casino-Verfahren nach dreieinhalb Jahren WKStA-Ermittlungen einzustellen.
Gudenus soll beantragt haben, Casino-Verfahren nach dreieinhalb Jahren WKStA-Ermittlungen einzustellen. ©APA/ROBERT JAEGER (Symbolbild)
Der ehemalige Politiker Johann Gudenus hat der Kronen Zeitung zufolge beantragt, das Casino-Verfahren nach dreieinhalb Jahren Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) einzustellen.

Die WKStA ermittelt unter anderem gegen den früheren Wiener FPÖ-Chef wegen des Verdachts auf Beitragstäterschaft zur Bestechlichkeit.

Sein Anwalt sehe die Arbeit der WKStA faktisch als beendet an, heißt es in dem Bericht. Außerdem habe das Geständnis von Thomas Schmid seinen Mandanten entlastet. So habe Schmid in seiner Aussage erklärt, dass er keinen FPÖ-Novomatic-Deal kenne und er sich in diesem Zusammenhang keiner strafrechtlichen Verantwortung bewusst sei.

Ex-Casinos-Austria-Finanzchef forderte Einstellung von Verfahren

Zuvor hatte bereits der frühere Casinos-Austria-Finanzchef Peter Sidlo eine Einstellung des Verfahrens gefordert. Sidlo wurde unter der Türkis-Blauen Regierung zum Finanzchef der Casinos Austria bestellt, an der damals die Novomatic beteiligt war. Im Rahmen der Ermittlungen wurde ein Deal zwischen FPÖ und Novomatic vermutet: Parteispenden an die FPÖ und die Bestellung Sidlos im Gegenzug für ein Glücksspielpaket. Die Beschuldigten bestreiten jedoch die Vorwürfe.

Glücksspielkonzessionen sollen in Zukunft von unabhängiger Behörde vergeben werden

Künftig sollen Glücksspielkonzessionen nicht mehr direkt vom Finanzministerium vergeben werden, sondern von einer unabhängigen Behörde, wie das Ministerium der APA mitteilte. Die Behörde sei fertig konzipiert und könnte rasch als Einzelmaßnahme beschlossen werden. "Dem BMF ist es weiterhin ein Anliegen, eine Ausschreibung im Rahmen einer unabhängigen Behörde durchzuführen, bereitet sich parallel aber auch seriös auf eine mögliche Ausschreibung nach den bestehenden Regeln vor", heißt es weiters aus dem Finanzministerium.

(APA/Red)

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