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RH prüft Russland-Vorwürfe gegen FPÖ nicht

Der Rechnungshof will die Russland-Vorwürfe gegen die FPÖ nicht prüfen.
Der Rechnungshof will die Russland-Vorwürfe gegen die FPÖ nicht prüfen. ©APA/HERBERT PFARRHOFER (Symbolbild)
Den Vorwurf angeblicher Geldflüsse aus Russland an die FPÖ will der Rechnungshof (RH) nicht verfolgen.

Zwar darf er sich gemäß der jüngsten Novelle des Parteiengesetzes bei "begründetem Verdacht" einschalten - weil aber der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) nur "Sachverhalte nach dem 1. Jänner 2023" sanktionieren darf, werde man dem nicht nachgehen, wie RH-Sprecher Christian Neuwirth via Twitter wissen ließ.

Rechnungshof prüft Russland-Vorwürfe gegen FPÖ nicht

Das Magazin "profil" hat in einem Bericht die Frage aufgeworfen, ob die FPÖ 2016 von einem russischen PR-Mann Geld erhalten habe, um dafür einen pro-russischen Antrag im Nationalrat einzubringen. Gehackte Emails eines "russischen Chef-Propagandisten" würden einen derartigen Schluss nahe legen. Die FPÖ wies die Darstellung vehement zurück und kündigte Klagen gegen Behauptungen an, dass sie bzw. ihre Abgeordneten oder Funktionäre Geld aus Russland erhalten haben könnten.

Rechnungshof analysierte nach Bekanntwerden die Vorwürfe

Der Rechnungshof analysierte nach Bekanntwerden der Vorwürfe, ob er sich nun - wie in der jüngsten Novelle vorgesehen - bei "begründetem Verdacht" einschalten könne. Wie Neuwirth am Montag mitteilte, habe man sich "aus formalen Gründen" dagegen entschieden.

UPTS könne nur Sachverhalte nach dem 1. Jänner 2023 sanktionieren

Zwar regle das Parteiengesetz nicht direkt, "ob begründete Verdachtsfälle aufgegriffen werden können, die bereits vor dem 1. Jänner 2023 (Wirksamwerden der neuen Kompetenz, Anm.) stattgefunden haben könnten", so Neuwirth. Der UPTS könne jedoch nur "Sachverhalte nach dem 1. Jänner 2023" sanktionieren.

RH werde neue Kompetenz nur bei Fällen ab 1. Jänner 2023 anwenden

"In der Praxis würde dies wohl bedeuten, dass eine Mitteilung des Rechnungshofes an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat nach 'begründeten Verdachtsfällen' bei Sachverhalten vor dem 1. Jänner 2023 erfolglos bliebe", argumentierte der RH-Sprecher. Daher werde auch der RH die neue Kompetenz grundsätzlich nur bei Fällen anwenden, die einen Zeitraum nach dem 1. Jänner 2023 zum Gegenstand haben.

(APA/Red)

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