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Gutscheinregelung für abgesagtes Frequency 2020 unzulässig

Das OLG Wien bestätigte die unzulässige Gutscheinregelung für das Frequency 2020.
Das OLG Wien bestätigte die unzulässige Gutscheinregelung für das Frequency 2020. ©APA/FLORIAN WIESER
Laut OLG Wien ist der Stichtag für die Rückerstattung eines Tickets für das abgesagte Frequency 2020 der 1. Jänner 2023, sofern bisher keine Gegenleistung in Anspruch genommen wurde.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums den Frequency Festival-Veranstalter musicnet entertainment GmbH geklagt. Dabei ging es darum, dass jenen Kunden, die ein Ticket des coronabedingt abgesagten Frequency 2020 gegen ein Ticket für das ebenfalls abgesagte Festival 2021 eingetauscht hatten, die Rückzahlung des Kaufpreises erst ab 1. Jänner 2024 ermöglicht worden wäre. Im Gesetz vorgesehen ist jedoch der 1. Jänner 2023.

OLG Wien bestätigte unzulässige Gutscheinregelung für Frequency 2020

Wie es am Donnerstag in einer Aussendung heißt, hat das Oberlandesgericht Wien (OLG) nun die Rechtsauffassung des VKI bestätigt, wonach als Stichtag für die Rückerstattung eines Tickets für das Frequency 2020 der 1. Jänner 2023 gilt, sofern bisher keine Gegenleistung in Anspruch genommen wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz (KuKuSpoSiG) hatte es Veranstaltern zwar ermöglicht, anstelle der Rückzahlung des Kartenpreises Gutscheine auszugeben. Zugleich war aber vorgesehen, dass Gutscheine, die im Zuge von Veranstaltungsabsagen im Jahr 2020 und im ersten Halbjahr 2021 ausgestellt und nicht eingelöst wurden, ab 1. Jänner 2023 auf Aufforderung unverzüglich ausbezahlt werden müssen. Laut OLG Wien dient das Frequency 2021 vereinbarungsgemäß als Ersatz für das entfallene Festival 2020, weshalb auch Gutscheine für Tickets für 2021 nun auszuzahlen sind, sofern sie im Tausch für Tickets vom Frequency 2020 erworben wurden.

(APA/Red)

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