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Nichtigkeitsbeschwerde in Eurofighter-Prozess zurückgezogen

Im Eurofighter-Prozess hat die WKStA ihre Nichtigkeitsbeschwerde zurückgezogen.
Im Eurofighter-Prozess hat die WKStA ihre Nichtigkeitsbeschwerde zurückgezogen. ©APA-FOTO: ROBERT PARIGGER (Symbolbild)
Die WKStA hat ihre Nichtigkeitsbeschwerde im Eurofighter-Prozess um die Briefkastenfirma "City Chambers" zurückgezogen. Die Freisprüche sind damit rechtskräftig.
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Ende Juni 2022 waren die beiden Angeklagten im Eurofighter-Prozess um die Briefkastenfirma "City Chambers" freigesprochen worden. Die Londoner Briefkastenfirma hatte vom Eurofighter-Hersteller EADS (heute: Airbus) knapp acht Mio. Euro bekommen und dafür vorgeblich beraten und lobbyiert.

Beweislast fehlt für Schuldspruch in Eurofighter-Prozess

Die Ermittler hatten den Beschuldigten Untreue vorgeworfen, dem Geld sollen keine Gegenleistungen gegenübergestanden sein. Die Frage "Wo war die Leistung?" konnte jedoch auch der Eurofighter-Prozess nicht klären. Die Angeklagten schwiegen beharrlich und auch die geladenen Zeugen sagten nichts Konkretes. Letztendlich konnte das Gericht nicht mit der für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit feststellen, inwiefern der EADS-Konzern geschädigt wurde. Die Angelegenheit sei außerdem ohnehin verjährt.

WKStA zog Nichtigkeitsbeschwerde in Eurofighter-Prozess zurück

Rechtsanwalt Johann Pauer, der einen vormals Beschuldigten verteidigt hatte, freute sich über die Entwicklung. Die schriftliche Urteilsausfertigung sei nämlich rechtlich sehr gut begründet und lege detailliert und schlüssig dar, weshalb weder eine Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuss, noch eine Untreue vorliegt, sagte er zur APA.

"Der WKStA ist zu Gute zu halten, dass sie die geringen Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels gegen dieses wohlbegründete Urteil erkannt hat und die Nichtigkeitsbeschwerde zurück gezogen hat", meinte Pauer außerdem. Somit vermeide die Anklagebehörde für den Betroffenen zusätzliche Kosten, die dieser nach der geltenden Gesetzeslage selbst bei einem rechtskräftigen Freispruch nicht erstattet bekommen würde.

Das Landesgericht für Strafsachen Wien bestätigte die Vorgehensweise auf APA-Nachfrage. Die WKStA hatte die Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet und nach Ausführung des Urteils wieder zurückgezogen.

(APA/Red)

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