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Pensionist starb nach Sturz in steirische Raab - Obduktion angeordnet

Mann kam nach Sturz in Raab ums Leben. Obduktion laut Polizeiangaben angeordnet.
Mann kam nach Sturz in Raab ums Leben. Obduktion laut Polizeiangaben angeordnet. ©APA/Barbara Gindl (Symbolbild)
Der Pensionist (76) ist am Montag nach einem Sturz in die Raab bei Feldbach (Steiermark) ums Leben gekommen. Eine Obduktion wurde der Polizei zufolge angeordnet.

Ein 29-Jähriger hatte die Hilferufe des Mannes gehört, hatte ihn mit Hilfe von Spaziergängern ans Ufer gezogen und Erste Hilfe geleistet. Der Pensionist starb jedoch trotz Reanimierungsversuchen einer Notärztin. Vorerst war die Identität unklar gewesen, erst als seine Familie ihn als abgängig meldete, klärte sich das.

Mann starb nach Sturz in steirische Raab

Ein Mitarbeiter eines landwirtschaftlichen Betriebes hatte am Montag gegen 13.30 Uhr nahe dem Ufer der Raab Stapler-Arbeiten durchgeführt. Durch Hilferufe aufmerksam geworden, sah der 29-Jährige eine hilflos im Fluss paddelnde Person. Der Mann rannte über eine rund 200 Meter entfernte Brücke zur anderen Flussseite. Dort zog er den um Hilfe Rufenden aus dem Wasser. Ein Notarzt-Team setzte die von den Ersthelfern begonnenen Wiederbelebungsmaßnahmen fort, musste diese jedoch rund 30 Minuten später erfolglos abbrechen.

Pensionist hatte keine Ausweise dabei

Der Tote hatte keinerlei Ausweise bei sich, wie die Landespolizeidirektion am Dienstag mitteilte. Feuerwehrtaucher fanden im Wasser auch keine Hinweise, der genaue Hergang des Unfalles war vorerst ebenfalls unklar. Kurz vor 19.00 Uhr erstattete schließlich eine 74-jährige Südoststeirerin gemeinsam mit ihrer Tochter Abgängigkeitsanzeige bei der Polizei. Ihr Mann (76) sei vom beabsichtigten Arztbesuch nicht nach Hause gekommen sei. Er soll gesundheitsbedingt starke Schmerzen gehabt und sich mit einem Fahrrad auf den Weg zum Doktor gemacht haben. Die Frau erkannte das am Unfallort gefundene Fahrrad als ihres wieder. Aufgrund ihrer Angaben konnte man schließlich den Mann identifizieren.

Staatsanwaltschaft Graz ordnete Obduktion an

Ermittlern zufolge ist aufgrund der bisher vorliegenden Erkenntnisse von einem Unfall bzw. einem medizinischen Notfall auszugehen. Um ein etwaiges Fremdverschulden jedoch definitiv ausschließen zu können, wurde seitens der Staatsanwaltschaft Graz eine Obduktion angeordnet.

(APA/Red)

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