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OLG hob Schuldsprüche in der Causa Fuchs auf

Das Oberlandesgericht Innsbruck hat die Schuldsprüche in der Causa Fuchs aufgehoben.
Das Oberlandesgericht Innsbruck hat die Schuldsprüche in der Causa Fuchs aufgehoben. ©APA/ROBERT PARIGGER (Symbolbild)
In der Causa um den Leiter der Wiener Oberstaatsanwaltschaft, Johann Fuchs, hat das Oberlandesgericht Innsbruck die Schuldsprüche des Landesgerichts Innsbruck vom August aufgehoben.

Fuchs war wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses und Falschaussage vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss zu einer unbedingten Geldstrafe von 72.000 Euro verurteilt worden. Über die Strafsache muss nun am Landesgericht Innsbruck neu verhandelt und entschieden werden, hieß es.

OLG Innsbruck hob in der Causa Fuchs Schuldsprüche auf

Fuchs hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. Seine geltend gemachten Begründungs- und Feststellungsmängel zur Frage, ob ein Aussagenotstand vorlag, waren zutreffend, begründete das Oberlandesgericht in einer Aussendung die nunmehrige Entscheidung.

Jurist soll Pilnacek Aktenteile über eine Anzeige weitergegeben haben

Der renommierte Jurist soll im Dezember 2020 Aktenteile über eine Anzeige gegen eine "Presse"-Redakteurin an den suspendierten Sektionschef Christian Pilnacek weitergegeben haben. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte nämlich eine (letztlich mangels Anfangsverdachts nicht weiter verfolgte) Anzeige gegen die Journalistin aufgrund eines von ihr verfassten, kritischen Artikels zur Behörde vorbereitet. Fuchs hatte die Weitergabe im Prozess bestritten.

(APA/Red)

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