OLG Wien: Pensionist darf Blümel kritisieren

Wie die Medienanwältin des von Ex-Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) geklagten Pensionisten Maria Windhager am Donnerstag via Twitter mitteilte, war die Kritik an Blümel laut dem Oberlandesgericht Wien "zulässig". Der Pensionist hatte Blümel kritisiert und die ÖVP in einem Posting als "vergesslich oder korrupt" bezeichnet.
Blümel klagte Pensionist nach Posting wegen übler Nachrede
Und zwar hatte er im März 2021 unter Bezug auf die Hausdurchsuchung bei Blümel unter anderem gepostet: "Die jetzige türkise Führung ist nur mehr korrupt und machtgeil. Und wenn mich auch der laptoplose Blümel klagt, diese Partei ist vergesslich oder korrupt." Blümel klagte ihn tatsächlich, und zwar strafrechtlich wegen übler Nachrede.
OLG Wien betont: Urteil kein Freibrief für den Vorwurf "korupt"
Nachdem in erster Instanz vom Straflandesgericht zugunsten von Blümel entschieden worden war, bekam am Donnerstag der Beklagte Recht. Anwältin Windhager wies in ihrem Twitter-Posting jedoch darauf hin, dass das Urteil "kein Freibrief für die Verwendung des Vorwurfs 'korrupt'" ist. Es komme auf den "konkreten Kontext und ein entsprechendes Tatsachensubstrat an".
(APA/Red)