Maßnahmenvollzug: Reform für Netzwerk Kriminalitätspolitik begrüßenswert

Organisationen des Netzwerks Kriminalpolitik erachten die geplante Reform des Maßnahmenvollzugs in einer gemeinsamen Stellungnahme am Mittwoch als begrüßenswert, weitere Schritte müssten aber dringend folgen. Das geplante Anpassungsgesetz wird am Donnerstag im Nationalrat beschlossen. Das Netzwerk fordert eine Gesamtreform des Maßnahmenrechts und des Maßnahmenvollzugs. Besonders wichtig sei hier eine Lösung zwischen Bund und Ländern.
Maßnahmenvollzug: Geplante Reform als begrüßenswert erachtet
"Im Gesetzesentwurf wird explizit erwähnt, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit für künftige Straftaten mit schweren Folgen gegeben sein muss, um einen Straftäter in einem forensisch-therapeutischen Zentrum unterzubringen", sagt Alois Birklbauer, Universitätsprofessor und Leiter des Instituts für Strafrechtswissenschaften an der JKU Linz. Diese neue Formulierung sei ein Fortschritt, da sie "der Praxis einen klaren Rahmen vorgibt".
Kriminologe erwartet keinen Rückgang bei Einweisungen
Die höheren Einweisungsvoraussetzungen würden zwar in die richtige Richtung gehen, jedoch weit hinter den Forderungen des Netzwerks zurückbleiben. Der Kriminologe Wolfgang Gratz rechnet daher nicht mit einem Rückgang an Einweisungen. Auch könnten Personen im Maßnahmenvollzug, auf die die neuen Voraussetzungen nicht zutreffen, bei der nächsten anstehenden Überprüfung ohne Probezeit entlassen werden. Für diese Menschen brauche es rechtzeitige Entlassungsvorbereitung und ein breites Angebot von Nachbetreuung, sagt Christoph Koss, Geschäftsführer von "Neustart".
Positiv sei hingegen, dass bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen als Anlasstat künftig nur Verbrechen in Frage kommen, die mit einer Haftstrafe von mehr als zehn Jahren bedroht sind.
(APA/Red)