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Lifebrain erwirkt einstweilige Verfügung gegen Wiener FPÖ

Die Wiener FPÖ darf Vorwürfe gegen Lifebrain nicht wiederholen.
Die Wiener FPÖ darf Vorwürfe gegen Lifebrain nicht wiederholen. ©Photo by ALEX HALADA / AFP (Symbolbild)
Die Wiener FPÖ darf ihre Vorwürfe gegen das Corona-Testunternehmen Lifebrain nicht wiederholen. Das Handelsgericht Wien erließ eine einstweilige Verfügung gegen die Freiheitlichen.

In einer Presseaussendung hatten die Wiener FPÖ und Obmann Dominik Nepp hatten in Presseaussendungen behauptet, das Corona-Testunternehmen Lifebrain, das die Wiener Aktion "Alles Gurgelt" abwickelt, sei "Teil einer roten Testmafia" und Aufträge würden von der Wiener Stadtregierung nur "im Wege der Freunderlwirtschaft" vergeben.

Lifebrain erwirkt bei Handelsgericht Wien einstweilige Verfügung gegen Wiener FPÖ

Lifebrain hat dagegen geklagt und das Wiener Handelsgericht hat der Wiener FPÖ und Nepp nun per Einstweiliger Verfügung untersagt, derartige Behauptungen öffentlich zu verbreiten. Die inkriminierten Äußerungen erfüllen laut Begründung des Gerichts den Tatbestand der Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung.

Unabhängig davon läuft das von Lifebrain und dessen Geschäftsführer Michael Havel eingebrachte Verfahren auf Unterlassung und Widerruf derartiger Aussagen weiter. Die einstweilige Verfügung gilt bis zur rechtskräftigen Erledigung dieses Verfahrens.

Handelsgericht Wien sieht "Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung" durch Wiener FPÖ

In der Begründung der Einstweiligen Verfügung stellt das Wiener Handelsgericht fest, die Äußerung, wonach Lifebrain Teil der "roten Testmafia" sei, "vermittelt dem durchschnittlichen unbefangenen Leser das Gefühl, dass die Klägerin Teil einer kriminellen Organisation sei. (...) Nach ständiger Rechtsprechung ist die Behauptung, jemand gehöre zur Mafia, ehrenbeleidigend und zugleich rufschädigend." Das gelte auch für den Vorwurf der Freunderlwirtschaft, zumal dieser im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Begriff "Testmafia" verwendet wurde. Eine festgestellte Nahebeziehung von Havel zur Wiener SPÖ reiche als Rechtfertigung nicht aus.

Die Äußerungen stellen nach Einschätzung des Wiener Handelsgerichts auch "keine Werturteile dar, sondern geben bloße Vermutungen bzw. Verdächtigungen wider". Die Äußerungen seien jedenfalls nicht von der Meinungsfreiheit im Sinn der Europäischen Menschenrechtskonvention gedeckt. Es liege nicht einmal ein "dünnes Tatsachensubstrat" für die Zulässigkeit einer Wertung vor. Das Handelsgericht kommt daher zu dem Schluss: "Die inkriminierten Äußerungen verwirklichen daher den Tatbestand der Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung."

Wiener FPÖ prüft Rechtsmittel nach einstweiliger Verfügung

Die Wiener FPÖ lasse Rechtsmittel gegen die Einstweilige Verfügung prüfen und werde in einer etwaigen Hauptverhandlung zahlreiche Beteiligte vorladen, kündigte Landesparteisekretär Michael Stumpf in einer Aussendung an. Konkret nannte er SPÖ-Gesundheitsstadtrat Peter Hacker, Lifebrain-Geschäftsführer Havel, sämtliche Magistratsbeamte sowie ehemalige Mitarbeiter des Unternehmens und meinte: "Es ist gut möglich, dass hier die Dimension der Causa Chorherr übertroffen wird."

(APA/Red)

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