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Nachfrist für Voranmeldung zu Energiekostenzuschuss

Unternehmen erhalten eine Nachfrist für die Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss im Jänner.
Unternehmen erhalten eine Nachfrist für die Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss im Jänner. ©APA/BARBARA GINDL (Sujet)
Im Jänner erhalten Unternehmen, die besonders von den hohen Energiepreisen betroffen sind, eine Nachfrist für die Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss.
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Das teilte das Wirtschaftsministerium in einer Aussendung am Samstag mit. Ursprünglich war die Frist, die Voraussetzung für eine Antragstellung für den Energiekostenzuschuss ist, am 28. November ausgelaufen. Nun gibt es von 16. bis 20. Jänner 2023 eine neue Möglichkeit dazu. Bisher haben sich rund 87.000 Unternehmen vorangemeldet.

Nachfrist im Jänner für Anmeldung zu Energiekostenzuschuss

Über den Energiekostenzuschuss sollen energieintensive Unternehmen 30 Prozent ihrer Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe in den Monaten Februar 2022 bis September 2022 abgegolten bekommen. Als energieintensiv werden jene Unternehmen eingestuft, deren jährliche Energiekosten sich auf mindestens drei Prozent des Produktionswertes belaufen. Ausgenommen von diesem Eingangskriterium sind Betriebe bis max. 700.000 Euro Jahresumsatz. Die Förderung ist in einem Stufenprogramm geregelt, ab der Stufe 2 werden nur mehr Strom und Erdgas gefördert. Je nach Förderstufe werden Unternehmen mit 2.000 Euro bis zu 50 Millionen Euro unterstützt. Insgesamt stehen 1,3 Mrd. Euro zur Verfügung.

Voranmeldung bei Verfahren für Energiekostenzuschuss notwendig

Das Antragsverfahren für den Energiekostenzuschuss umfasst die verpflichtende Voranmeldung und die eigentliche Antragsstellung über den aws-Fördermanager. Letztere ist seit 29. November und noch bis 15. Februar möglich. "Um es jedoch möglichst allen betroffenen Unternehmen zu ermöglichen den Energiekostenzuschuss zu beziehen, setzen wir eine Nachfrist für die Voranmeldung. Betriebe, die sich nicht vorangemeldet haben, werden dazu von 16. bis 20. Jänner noch einmal die Möglichkeit haben", so Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP).

An Zuschuss für Unternehmen seien Energiesparmaßnahmen geknüpft

Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) erinnerte daran, dass der Zuschuss an Energiesparmaßnahmen geknüpft ist. "So widerspricht etwa das Aufstellen von Heizschwammerl im Außenbereich den Förderkriterien. Denn in einer Zeit, in der uns Wladimir Putin mit Energielieferungen erpresst, sind wir alle aufgerufen, einen Beitrag zum Energiesparen zu leisten."

(APA/Red)

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