Einweisung nach Attacke mit Schere in Wiener Bim

Im August war eine junge Frau in der Wiener Straßenbahnlinie 43 mit einer 20 cm langen Schere attackiert worden. Die Frau verdankt ihr Leben wohl einem Polizisten, dem die Angreiferin verdächtig vorgekommen war. Er fiel der 56-Jährigen in den Arm und entwaffnete sie, weshalb glücklicherweise niemand verletzt wurde.
Wegen paranoider Schizophrenie unzurechnungsfähige 56-Jährige eingewiesen
Am Landesgericht wurde die an einer paranoiden Schizophrenie leidende und somit unzurechnungsfähige Betroffene am Mittwoch eingewiesen. Die 56-Jährige leidet seit 1999 unter ihrer Krankheit, ist pensioniert, mittlerweile verwahrlost, alkoholkrank und hat eine Erwachsenenvertreterin. Zudem war es um ihre Krankheitseinsicht nicht gerade gut bestellt: Immer wieder setzte sie ihre Medikamente ab und wurde immer aggressiver, was alleine in diesem Jahr zu sechs stationären Aufenthalten führte, einmal mit 3,7 Promille, wie der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann ausführte.
Polizist in Zivil verhinderte durch Eingreifen in Wiener Bim Schlimmeres
Am 8. August hatte die Betroffene nach ihrer damaligen Aussage das Gefühl, dass sie "exekutiert würde". Als sich die 24-Jährige mit dem Rücken zu ihr in die Straßenbahn setzte, wurde sie von der Älteren gepackt, die mit der Schere ausholte, aber nicht zustechen konnte, weil ein 39-jähriger Polizist einschritt. Dieser hatte die 56-Jährige schon zuvor beobachtet, als sie im Wartebereich mit der Schere hantierte. Durch deren seltsames Verhalten aufmerksam geworden, hatte er sich bereit gehalten, einzuschreiten - was kurz darauf notwendig wurde. "Dabei war das sogar die falsche Straßenbahn, ich wollte eigentlich in den 41er. Wenn einer an Schicksal glaubt", sagte der Beamte. Die 24-Jährige brachte sich in Sicherheit. "Dann habe ich den Notstopp betätigt und telefonisch die Polizei verständigt."
56-Jährige entschuldigt sich nach Attacke mit Schere bei Opfer
Vor Gericht machte die Betroffene einen ruhigen, gefassten Eindruck, bestritt jede Mordabsicht und entschuldigte sich beim Opfer. Sie habe niemanden verletzen wollen, sondern die junge Frau nur vertreiben wollen, weil diese ihr zu nahe gekommen wäre.
Jetzt - unter psychiatrischer Behandlung, Medikamenten und ohne Alkohol - wirke die Frau "freundlich und verletzlich", sagte Hofmann. Zugleich stellte er ihr eine sehr ungünstige Prognose: Eine bedingte Nachsicht käme nicht in Frage, da die 56-Jährige sonst wieder in ihre alten Muster zurückfallen würde und weitere Gewaltakte wahrscheinlich wären. Der Sachverständige empfahl eine Einweisung, wo sie weiter intensiv behandelt werden könne. Ziel wäre eine Depotspritze, was derzeit aber noch Zukunftsmusik sei. Und bei einer Entlassung müsse die Kranke dann in einer betreuten Wohneinrichtung untergebracht werden. Alleine sei sie aufgrund ihrer Erkrankung nicht fähig, ihr Leben zu bewältigen.
Die Geschworenen verneinten, dass es sich bei der Anlasstat um einen Mordversuch gehandelt hat, sondern vielmehr um schwere Nötigung. Die Frau wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
(APA/Red)