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Arbeitlosenversicherung: Reform nach wie vor in Schwebe

Kocher kündigte schon mehrmals Reform von Arbeitslosenversicherung an.
Kocher kündigte schon mehrmals Reform von Arbeitslosenversicherung an. ©APA/HERBERT NEUBAUER (Symbolbild)
Die Reform der Arbeitslosenversicherung befindet sich weiterhin in Schwebe. ÖVP-Arbeitsminister Martin Kocher hat sie dieses Jahr schon mehrmals angekündigt, allerdings wurde sie auch genauso oft verschoben.

Zuletzt hatte der Politiker gegenüber der APA angekündigt, es werde eine Einigung im Laufe des Herbstes geben oder ansonsten keine große Reform. Das gilt weiterhin, wie aus Ausführungen Kochers am Rande eines laufenden Arbeitsbesuches in Südostasien auf Journalistenfragen hervorging.

Arbeitslosenversicherung: Reform mehrmals angekündigt

Der Herbstbegriff wurde dabei auf den astronomischen gedehnt. Als Deadline nannte der Arbeits- und Wirtschaftsminister nun nämlich den 21. Dezember, an dem der astronomische Herbst endet und Winter beginnt. Komme es bis dahin zu keiner großen Reform, so werde im weiteren Verlauf der Legislaturperiode wohl nur an "kleinen Schrauben" gedreht.

"Es gibt mehr oder weniger umstrittene Punkte", bekräftigte Kocher. Man sei aber grundsätzlich im Endspurt. Beobachtern zufolge gilt der Spruch: Nichts ist ausgemacht, bis alles ausgemacht ist. Und in Details spießt es sich hier zwischen ÖVP und Grünen wie mehrfach berichtet in mehreren Punkten.

Thema degressives Arbeitslosengeld

Es geht unter vielen Einzelheiten um das ideologisch schwierige Thema eines degressiven Arbeitslosengeldes und wie weit dies im Fall des Falles absinken könnte. Am Ende könnten aus Sicht Kochers 51 bis 53 Prozent des Letztbezuges stehen. Derzeit sind es 55 Prozent. Außer Streit gestellt ist die Sache nicht.

Auch Sanktionen für Menschen, die sich nicht und nicht vermitteln lassen wollen, sind ein heikles Thema. Relative Einigkeit herrscht inzwischen offenbar darüber, dass nicht nur mit Sanktionen sondern viel auch mit Weiterbildung und Förderung gearbeitet werden müsse.

Kocher: Kurzarbeitsmodell wird beibehalten

Auch bei Zuverdienstgrenzen "braucht es differenzierte Lösungen. Was differenziert ist, ist aber noch offen", sagte Kocher.

Das aktuelle Kurzarbeitsmodell wird vorerst beibehalten, so Kocher. Firmen zahlen derzeit 15 Prozent Selbstbehalt, nehmen sie die Möglichkeit in Anspruch.

(APA/Red)

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