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Tankstellenräubern in NÖ wurden weitere Taten zugeordnet

Jenem räuberischen Duo, welches eine Tankstelle in Wiener Neustadt überfallen hatte, konnten weitere Taten zugeordnet werden.
Jenem räuberischen Duo, welches eine Tankstelle in Wiener Neustadt überfallen hatte, konnten weitere Taten zugeordnet werden. ©APA/BARBARA GINDL (Sujet)
Im September überfielen zwei Männer eine Tankstelle in Weiner Neustadt. Den Beschuldigten im Alter von 42 und 45 Jahren konnten nun weitere Taten zugeordnet werden.

Die Männer im Alter von 42 und 45 Jahren sollen nach Polizeiangaben vom Mittwoch u.a. auch für einen Diebstahl verantwortlich sein und sich 21.000 Euro von einer betagten Burgenländerin erschlichen haben. Das Duo wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft in die Justizanstalt Wiener Neustadt eingeliefert.

Tankstellenräubern in NÖ konnten weitere Taten zugeordnet werden

Der Überfall auf die Tankstelle datiert vom 20. September. Gegen 3.30 Uhr fuhren die beiden Täter mit einem Mietwagen auf dem Areal in der Neudörfler Straße vor. Während ein Mann im Pkw wartete, ging der Komplize in den Tankstellenshop. Dort forderte er - maskiert mit einer Strumpfhaube - von einem 42-Jährigen Angestellten mit vorgehaltenem Messer Geld aus der Kassenlade. Übergeben wurde ein niedriger vierstelliger Eurobetrag. Die Beschuldigten flüchteten mit dem Auto, wurden jedoch rasch angehalten und festgenommen.

Räuber-Duo stammt aus Bezirk Oberpullendorf im Burgenland

Das aus dem burgenländischen Bezirk Oberpullendorf stammende Duo soll bereits am 18. September in Wiener Neustadt einen Diebstahl in einem Autohaus sowie einen Einbruch in eine Bildungseinrichtung verübt haben. Ebenfalls auf die Kappe der beiden Männer geht laut Polizei ein versuchter Diebstahl in einem Baumarkt in der niederösterreichischen Statutarstadt.

Duo soll durch Betrug insgesamt 21.000 Euro ergaunert haben

Angelastet wird den Beschuldigten auch, sich von April bis September von einer 76-Jährigen aus dem Bezirk Oberpullendorf insgesamt 21.000 Euro unter Vortäuschung von falschen Tatsachen erschlichen zu haben. Der Ältere der beiden soll zudem akademische Titel im Rechtsverkehr widerrechtlich verwendet haben.

(APA/Red)

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