Saftige Strafen bei Missachtung der Winterreifenpflicht

Das Gesetz zur situativen Winterreifenpflicht sieht vor, dass vom 1. November bis 15. April des darauffolgenden Jahres bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eisfahrbahn das Fahrzeug nur in Betrieb genommen werden darf, wenn an allen Rädern Winterreifen angebracht sind.
Falls die Fahrbahn durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt ist, dürfen auch Sommerreifen mit Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern verwendet werden.
Winterreifenpflicht: Bis zu 5.000 Euro Strafe droht bei Missachtung
Wer die Winterreifenpflicht ignoriert, nimmt die Gefahr von empfindlichen Strafen in Kauf. Bei einer Verkehrskontrolle kann die Exekutive im Extremfall - bei Gefährdung - Strafen bis zu 5.000 Euro verhängen.
Auch sind Probleme mit der Versicherung zu erwarten, wenn es bei winterlichen Fahrverhältnissen zu einem Verkehrsunfall kommt und keine Winterreifen am Fahrzeug angebracht sind. Die Maßnahme gilt von 1. November bis 15. April. Die Haftpflichtversicherung kann Regressansprüche stellen und die eigene Kaskoversicherung zahlt den Schaden möglicherweise nicht. ARBÖ-Rechtsexperte Martin Echsel empfiehlt: "Die Winterreifenpflicht sollte unbedingt eingehalten werden, da dadurch rechtliche Probleme leicht vermieden werden können."
(Red)