Thomas Schmid diese Woche im ÖVP-U-Ausschuss

Nach mehrmaligem Ignorieren von Ladungen wird der ehemalige Generalsekretär im Finanzministerium und Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid in dieser Woche nun doch zur Befragung in den ÖVP-U-Ausschuss kommen. Mit seinen Aussagen bei der Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte Schmid mehrere prominente ÖVP-Politiker belastet.
ÖVP verhindert Einigung auf Themen für Fragen an Thomas Schmid in ÖVP-U-Ausschuss
Wozu genau die Parlamentarier Schmid am 3. November befragen werden, beschäftigte vergangene Woche auch die WKStA. Die Anklagebehörde befürchtet, dass Fragen im U-Ausschuss zu Themen, zu denen er noch nicht vernommen wurde, die Ermittlungen behindern könnten. Die Staatsanwaltschaft trat deshalb mit einer Liste an Themengebieten, zu denen Schmid bereits ausgesagt hatte, an die Fraktionen heran. Eine Einigung konnte bisher jedoch nicht erzielt werden, da die ÖVP - als einzige Fraktion - einem Übereinkommen dieser Art nicht zustimmte.
Montagnachmittag gab es dazu neuerlich ein Treffen der Fraktionen mit dem Justizministerium und Vertretern der WKStA. Dieses blieb jedoch abermals ohne Einigung. Während die Oppositionsfraktionen und die Grünen zu der von der WKStA vorgeschlagenen Konsultationsvereinbarung Zustimmung signalisierten, blieb die ÖVP bei ihrem Nein. Man wolle sich das Fragerecht nicht mit einer Themenliste beschränken lassen, erklärte Hanger gegenüber der APA. Man habe stattdessen vorgeschlagen, dass Schmid erst nach Ende der Ermittlungen geladen werden soll, oder dass die WKStA eine Negativliste mit Themen vorlegt, die nicht gefragt werden dürfen. Beides sei aber nicht auf Widerhall gestoßen.
Haltung von ÖVP für Krainer "absurd"
SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer bezeichnete die Haltung der ÖVP als "absurd". Bis dato hätten Konsultationsverfahren immer mit einer Vereinbarung geendet, um die Ermittlungen nicht zu gefährden. Am Mittwoch werde es deswegen noch einmal ein Treffen geben, so Krainer.
Auf jeden Fall befragt werden wird Schmid zu den Inhalten der bereits bekannten Einvernahmeprotokolle: Ob Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) vom "Beinschab-Österreich-Tool" gewusst habe, beziehungsweise es in Auftrag gegeben habe, Kurz' Rolle bei Postenbesetzungen wie jener von Thomas Schmid als ÖBAG-Chef und einer damit verbunden, mutmaßlichen Falschaussage Kurz' im U-Ausschuss sowie angebliche Steuererleichterungen für Investoren wie Siegfried Wolf oder René Benko.
U-Ausschuss-Vorsitzender Sobotka fehlt bei Aussage von Thomas Schmid
Schmid belastete mit seinen Aussagen bei der WKStA auch den eigentlichen Vorsitzenden des U-Ausschusses, Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP). Dieser habe, so Schmid, Steuerprüfungen bei der "Alois-Mock-Stiftung oder beim Alois-Mock-Institut" sowie bei der "Erwin-Pröll-Stiftung" erfolgreich verhindert. Sobotka, der in dieser Rolle von der Opposition bereits mehrmals für sein parteiisches Auftreten kritisiert wurde, wird der Befragung Schmids jedoch fernbleiben. Er ließ sich für 3. November wegen einer "seit langem geplanten Auslandsreise" entschuldigen.
Kein ÖVP-U-Ausschuss wegen Sondersitzung am 2. November
Nach Schmid ist am 3. November auf Ladung der ÖVP noch die ehemalige Kabinettschefin von Ex-Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) im Bundeskanzleramt, Nicole Bayer, als Auskunftsperson geladen. Der eigentliche erste Befragungstag der Woche am 2. November entfällt wegen der Nationalrats-Sondersitzung.
Schmid blitzte mit Revision gegen Beugestrafe beim VwGH ab
Abgeblitzt ist Schmid indes mit einer Revision beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) gegen die vom Bundesverwaltungsgericht verhängte 6000-Euro-Beugestrafe, wie die Tageszeitung "Die Presse" in ihrer Montag-Ausgabe berichtet. Die Argumentation, dass er der Ladung nicht Folge leisten müsse, weil er in Österreich keinen Wohnsitz habe, ließ der VwGH nicht gelten. Zwar beziehe sich die verbindliche Wirkung österreichischer Gesetze nur auf das Bundesgebiet (Territorialitätsprinzip), der Gesetzgeber könne aber gemäß dem Personalitätsprinzip auch Gebote an seine eigenen Staatsbürger richten, die sich außerhalb von Österreich befinden. Und im Sinne des Schutzprinzips könne er dies auch gegenüber anderen Personen tun, um Verhaltensweisen zu verhindern, die sich gegen ein inländisches Rechtsgut oder den Staat selbst richten.
Personalitäts- und Schutzprinzip ermöglichten deshalb, dass die Verfahrensordnung auch Personen adressiere, die nicht in Österreich lebten. Unter Berücksichtigung des Wortlauts, der Gesetzessystematik und des Willens des Gesetzgebers bestehe daher die Pflicht, auch ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich einer Ladung vor den U-Ausschuss nachzukommen. Schmid muss die Beugestrafe daher zahlen. Sein Kommen dürfte er aber unabhängig von der Entscheidung getroffen haben, wurde diese doch erst zugestellt, nachdem er sein Erscheinen im U-Ausschuss angekündigt hatte, berichtet "Die Presse".
(APA/Red)