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Schmid will Kronzeugenstatus im Casag-Verfahren

Seit Juni wurde Schmid zur Causa bereits 15 Mal von der WKStA befragt.
Seit Juni wurde Schmid zur Causa bereits 15 Mal von der WKStA befragt. ©APA/HANS PUNZ
Im vom Ibiza-Video ausgelösten Casag-Verfahren will Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid offenbar Kronzeuge werden. Ein formeller Antrag dazu liegt der WKStA aber noch nicht vor.

Der ehemalige ÖBAG-Chef und Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, hat im vom Ibiza-Video ausgelösten Casag-Verfahren den Kronzeugenstatus angestrebt.

Noch kein formeller Antrag zu Kronzeugenstatus von Schmid

Schmid sei bereits im April mit diesem Wunsch an die Anklagebehörde herangetreten, wie die zuständige Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) am Dienstag mitteilte. Ein formeller Kronzeugenantrag wurde bis dato laut WKStA aber nicht gestellt.

Seit Juni fanden in diesem Zusammenhang bei der WKStA insgesamt 15 ganztägige Vernehmungen statt, bei denen Schmid "umfassend" befragt wurde, betonte die WKStA. Schmids Anwalt Thomas Kralik hatte noch im August Gerüchte dementiert, wonach sein Mandant mit der WKStA kooperiere. Am Dienstag meinte Kralik gegenüber der APA, dass er Schmid nicht mehr vertrete.

Ex-ÖBAG-Chef mehrmals von WKStA zur Causa befragt

Wegen der möglichen "Ermittlungsgefährdung" waren die Vernehmungsprotokolle bisher von der Akteneinsicht ausgenommen, so die WKStA. Diese würden nun zum Akt genommen, wodurch auch die übrigen Verfahrensbeteiligten Einsicht haben.

Die durch die Vernehmungen gewonnenen Informationen würden geprüft und allfällig weitere darauf fokussierte Ermittlungen durchgeführt, so die WKStA. Weitere Details können zum "gegenwärtigen Zeitpunkt" aufgrund des Vorliegens einer Verschlusssache und der laufenden Ermittlungen nicht gegeben werden.

Casag-Verfahren durch Ibiza-Video ausgelöst

Im Casag-Verfahren sind alle Ermittlungsstränge zusammengefasst, die sich aus dem Ibiza-Video ergeben haben. Darunter etwa die Casinos-Ermittlungen oder auch die Ermittlungen zum sogenannten "Beinschab-Tool" bzw. der Inseratenaffäre. Die WKStA führt in diesem Zusammenhang gegen rund 45 Beschuldigte (natürliche Personen und Verbände) Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue, der falschen Beweisaussage, des Missbrauchs der Amtsgewalt, der Bestechlichkeit, der Bestechung und der Verletzung des Amtsgeheimnisses in unterschiedlichen Beteiligungsformen.

Kronzeugenregelung mit Hürden für Schmid

Sollte Schmid auch noch formell den Kronzeugenstatus im Casag-Verfahren beantragen, dürfte dieser noch längst nicht gesichert sein. Ein Kronzeuge ist nämlich eine Person, die eine Straftat begangen hat und freiwillig einen wesentlichen Beitrag zur Aufklärung leistet. Zuletzt hatte die Meinungsforscherin Sabine Beinschab in der ÖVP-Affäre den Kronzeugen-Status zugestanden bekommen.

Im Gegenzug kann die Staatsanwaltschaft bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen das Ermittlungsverfahren unter Vorbehalt späterer Verfolgung einstellen. Einen Anspruch darauf gibt es aber nicht. Die Kronzeugenregelung war in Österreich 2011 eingeführt worden, erst 2021 wurde sie um sieben Jahre verlängert. Den Kronzeugenstatus kann es bei Korruptions- und Wirtschaftskriminalität sowie bei Delikten mit Strafdrohung über fünf Jahre geben. Zentrales Kriterium ist die Freiwilligkeit.

(APA/Red)

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