AA

Aufregung um Bundesheer-Soldat in SS-Uniform

Aufregung gibt es um einen wegen Wiederbetätigung verurteilten Bundesheer-Soldaten.
Aufregung gibt es um einen wegen Wiederbetätigung verurteilten Bundesheer-Soldaten. ©APA-FOTO: ANDREAS PESSENLEHNER (Symbolbild)
Der Fall eines Bundesheer-Soldaten, der wegen Wiederbetätigung verurteilt worden ist, sorgt für Aufregung. Trotz Urteils darf er weiter im Dienst bleiben. Bundespräsident Alexander Van der Bellen zeigte sich "schockiert". SPÖ und NEOS reagierten entrüstet.

Laut dem Bericht der Tageszeitung "Kurier" wurde der Bundesheer-Soldat wegen Wiederbetätigung vor einem Geschworenengericht zu zehn Monaten bedingt verurteilt, von der Disziplinarbehörde zu einer Geldstrafe in der Höhe von 4.968 Euro.

Bundesheer-Soldat in selbstgemachter SS-Uniform

In dem Urteil wegen Wiederbetätigung werden die Vergehen des Oberstabswachtmeisters von der Disziplinarkommission demnach so geschildert: Der Bundesheer-Soldat habe im Internet unter anderem eine Uniform, Hakenkreuz-Abzeichen und Hakenkreuz-Fahnen bestellt und sich mit Aufnähern mit SS-Runen, Reichsadler und Hakenkreuz eine SS-Uniform gebastelt. Diese Uniform soll er mindestens fünf Mal getragen haben, Fotos davon tauchten in sozialen Netzwerken auf.

Auch den Hitlergruß soll der Heeresangehörige mehrfach gezeigt haben, etwa in der Kantine des Sportvereins, am Fußballplatz oder vor Kameraden in der Kaserne. Außerdem soll er Knallkörper aus dem Heeresbestand mit nach Hause genommen haben. Vor der Behörde gestand der Bundesheer-Soldat alle Vorwürfe, will aber alle Taten unter Alkoholeinfluss begangen haben.

Bundespräsident van der Bellen über Wiederbetätigung von Bundesheer-Soldat "schockiert"

Dass der Soldat weiter im Dienst bleibt, sorgte für harsche Kritik. Sogar Bundespräsident Van der Bellen - er ist Oberbefehlshaber des Heeres - meldete sich Donnerstagnachmittag auf Twitter zu dem Fall zu Wort: "Die NS-Wiederbetätigung eines Soldaten des Bundesheeres schockiert mich. Wer in der Exekutive arbeitet, trägt besondere Verantwortung", betonte das Staatsoberhaupt. "Jede Form der NS-Verherrlichung ist aufs Schärfste zu verurteilen und hat keinen Platz im Staatsdienst und in unserer Gesellschaft."

SPÖ fordert "Nulltoleranz bei Wiederbetätigung im Bundesheer"

Entrüstet zeigten sich auch die SPÖ-Sprecherin für Erinnerungskultur Sabine Schatz und SPÖ-Wehrsprecher Robert Laimer. "Dieser Fall des Unteroffiziers und der Umgang im Bundesheer mit NS-Wiederbetätigung müssen dringend aufgeklärt werden", meinte Schatz in einer Aussendung. "Wiederbetätigung muss ein Ausschlussgrund für Soldaten aus dem Bundesheer sein", forderte Laimer.

Bundesheer verweist auf bindende Entscheidung der Disziplinarbehörde

Im Verteidigungsministerium wurde gegenüber dem "Kurier" betont, dass man Wiederbetätigung "nicht duldet, entschieden und unmissverständlich dagegen auftritt und alle möglichen rechtlichen Schritte dagegen unternimmt". Im konkreten Fall habe man Disziplinaranzeige erstattet und eine Dienstenthebung durchgeführt. Das Strafgericht hätte durch eine mehr als einjährige Freiheitsstrafe den Amtsverlust bewirken können, hieß es.

"Weder das Gericht noch die dafür einzig zuständige Disziplinarbehörde haben eine Entlassung erwirkt", erklärte Bundesheer-Sprecher Michael Bauer außerdem auf Twitter. Die Bundesdisziplinarbehörde sei die höchste Instanz für Beamte und für das Bundesheer seien die Entscheidungen bindend. "Es gibt darüber keine Instanz mehr. Das Bundesheer hat diese Entscheidung zu akzeptieren." Der Betroffene sei "unverzüglich von seiner Tätigkeit entbunden" worden und werde "in einer nicht militärischen Funktion im Rahmen seines Beamtendienstverhältnisses verwendet", hieß es in einer Aussendung des Ressorts.

Abseits eines Medientermins betonte Tanner auch: "Sie können mir glauben, jede Möglichkeit, die sie im rechtlichen Rahmen geben würde, um dafür zu sorgen, dass er nicht mehr, wenn auch in einem ganz anderen Bereich, bei uns tätig ist, die ist mir nur recht. Daran arbeiten wir gerade." Aber man habe sich an gesetzliche Bestimmungen zu halten, auch an Gerichtsurteile.

Verteidigungsministerin versichert alle zur Verfügung stehenden Mitteln zu nutzen

Darin meldete sich auch Verteidigungsministerin Tanner zu Wort: "Für mich gibt es bei diesem Thema Null Toleranz", versicherte sie. Man fördere die Bewusstseinsbildung der Bundesheer-Soldaten mit diversen Projekten. Trotzdem komme es "leider immer wieder zum Fehlverhalten Einzelner - gegen die wir mit voller Härte und mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln vorgehen", meinte die Ministerin. Auch am diesjährigen Nationalfeiertag werde man der Thematik besondere Aufmerksamkeit schenken, mit einem gemeinsamen Stand mit dem Mauthausen Memorial/KZ-Gedenkstätte Mauthausen, wo die Kooperation präsentiert wird.

NEOS fordern Änderung des Dienstrechts

NEOS-Verteidigungssprecher Douglas Hoyos stellten die Erklärungen aus dem Verteidigungsressort jedenfalls nicht zufrieden. "Neonazis haben im Österreichischen Bundesheer nichts verloren", unterstrich Hoyos. "Das Verteidigungsministerium kann derartige Umtriebe nicht immer schulterzuckend hinnehmen und seine Verantwortung auf die Strafgerichte abschieben, sondern muss endlich entschlossen durchgreifen. Wenn das Dienstrecht das nicht hergibt, muss es geändert werden."

Grüne fordern Klarheit von Verteidigungsministerin Tanner

Auch von den Grünen kam Kritik. "Wer in einer SS-Uniform aufmarschiert, kann nicht Teil einer Armee sein, die auf die demokratischen und antifaschistischen Werte unserer Republik vereidigt wird. Da gibt es Null Toleranz. Wir fordern Klarheit von Verteidigungsministerin Tanner und bringen eine parlamentarische Anfrage dazu ein", kündigt Wehrsprecher David Stogmüller an: "Laut Gesetz wäre es möglich gewesen, den Unteroffizier zu entlassen. Offenbar hat der Disziplinaranwalt der Verteidigungsministerin aber keine Entlassung beantragt. Ich frage mich, warum hat das von Ministerin Tanner geführte Ministerium diese nicht beantragt?"

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Österreich
  • Aufregung um Bundesheer-Soldat in SS-Uniform
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen