AA

Ukraine-Krieg: Österreich unterstützt Klage gegen Russland

Schallenberg: Österreich kann und wird nicht schweigen.
Schallenberg: Österreich kann und wird nicht schweigen. ©REUTERS/David 'Dee' Delgado (Archivbild)
Österreich unterstützt die Klage der Ukraine vor dem Internationalen Gerichtshof gegen die russischen Behauptungen eines "Völkermordes" in der Ostukraine.

"Wenn Russland versucht, auf zynische Art und Weise die Völkermordkonvention zu instrumentalisieren, um seinen Angriffskrieg in der Ukraine zu rechtfertigen, dann kann und wird Österreich nicht schweigen.", so Außenminister Alexander Schallenberg (ÖVP). Österreich will am Mittwoch ein Interventionserklärung an den Internationalen Gerichtshof (IGH) senden.

Zadic will Russland für Kriegsverbrechen in Ukraine zur Verantwortung ziehen

Unterstützt wird Schallenberg von Justizministerin Alma Zadic (Grüne): "Wir müssen den internationalen Druck auf Russland weiter aufrechterhalten. Deshalb werde ich morgen beim Rat in Luxemburg gemeinsam mit meinen Amtskolleg:innen nach weiteren Wegen suchen, wie wir die Verantwortlichen noch wirksamer für begangene Kriegsverbrechen zur Rechenschaft ziehen können."

Klage der Ukraine gegen Russlands Völkermord-Behauptungen

Die Ukraine hatte eine Klage gegen Russlands Behauptung eingereicht, die Ukraine würde einen Völkermord an der russischsprachigen Bevölkerung im Donbas begehen. Moskau hatte dieses Narrativ als Rechtfertigung für seine Invasion genutzt.

18 Staaten, darunter Deutschland, Frankreich, Australien und die USA, hatten bereits Interventionen im Verfahren des Internationalen Gerichtshofs eingereicht. Österreich hatte im Mai zusammen mit anderen westlichen Ländern eine auf Bemühen Kanadas entstandene Erklärung unterschrieben, die ukrainische Klage zu unterstützen.

Internationaler Gerichtshof hat keine Machtmittel, um eine Verurteilung umzusetzen

Der Internationale Gerichtshof (IGH) ist das höchste Gericht der Vereinten Nationen mit Sitz in Den Haag. Er soll Konflikte zwischen Staaten lösen. Seine Urteile sind bindend, eine Berufung ist nicht möglich. Doch das Gericht besitzt keine Machtmittel, um einen Staat zu zwingen, ein Urteil umzusetzen. Es könnte aber den UNO-Sicherheitsrat anrufen. In diesem verfügt Russland jedoch über ein Vetorecht.

Der IGH hatte im März in einem historischen Urteil den sofortigen Stopp der militärischen Aggression Russlands in der Ukraine gefordert. Der Gerichtshof sah bereits hier die Militärintervention nicht durch den Vorwurf des Völkermordes gerechtfertigt. Gegen den Beschluss stimmten einzig die Richter Russlands und Chinas. Russland weigerte sich allerdings, dem Urteil Folge zu leisten.

prbr/ths

  • VIENNA.AT
  • Österreich
  • Ukraine-Krieg: Österreich unterstützt Klage gegen Russland
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen