ÖVP und FPÖ beantragen in Causa Wien Energie U-Kommission

Für die Einsetzung einer U-Kommission sind die Unterschriften von mindestens 25 Gemeinderäten notwendig. ÖVP Wien und FPÖ Wien verfügen gemeinsam über die notwendige Anzahl an Sitzen. Die Diskussion und formale Einsetzung der U-Kommission erfolgt wie bereits angekündigt am 18. Oktober im Gemeinderat.
U-Kommission zur Causa Wien Energie soll spätestens im Dezember starten
Das Gremium nennt sich in diesem Fall Untersuchungskommission, weil es vom Gemeinderat eingesetzt wird. Dort wurden auch die Beschlüsse zur Unterstützung der Wien Energie gefasst. Würde es um Themen gehen, die Landtagsmaterie sind, würde es sich um einen Untersuchungsausschuss handeln. Abgesehen von der Bezeichnungen sind die Abläufe aber ident.
Die Kommission dürfte, das haben ÖVP und FPÖ bereits zuletzt betont, noch heuer ihre Arbeit aufnehmen. Anvisiert wird ein Start spätestens im Dezember. Die Beantragung einer Kommission ist in Wien ein Minderheitsrecht und somit auch ohne Regierungsmehrheit möglich ist. Konkret braucht es dafür die Unterschrift von 25 Mandatarinnen bzw. Mandataren. Gültig ist diese Grenze nach einer Reform des Gremiums, die im Vorjahr besiegelt wurde. Zuvor mussten 30 Unterschriften geleistet werden.
Zeugen können auch gegen Mehrheit in U-Kommission geladen werden
Auch können nun Zeugen geladen werden, wenn die Mehrheit dagegen ist. Es reicht aus, wenn ein Viertel der Mitglieder des Gremiums das möchte. Früher war es möglich, dass eine Mehrheit - also etwa jene der Regierungsfraktionen - Beweisanträge ohne Begründung ablehnen konnte. In der U-Kommission sind alle Parteien vertreten. Den Vorsitz führen aktive bzw. pensionierte Richterinnen oder Richter, die per Los ausgewählt werden.
Politische Entscheidungen in Causa Wien Energie im Fokus der U-Kommission
Als Grundvoraussetzung für das Gremium gilt: Die Untersuchung muss die "Verwaltungsführung der einer politischen Verantwortlichkeit unterliegenden Organe der Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich" betreffen. Das bedeutet, dass nur Bereiche Gegenstand sein können, in denen die Stadtpolitik unmittelbar das Sagen hat. In der Causa Wien Energie könnten etwa Aufsichtspflichten oder die Gewährung der Kredite thematisiert werden, nicht aber die Gebarung des Unternehmens selbst.
Darlehen des Bundes laut Stadt noch nicht in Anspruch genommen
Der städtische Versorger hatte im Sommer 1,4 Mrd. Euro von der Stadt erhalten, um Margin-Zahlungen, die an den Energiebörsen fällig wurden, zu stemmen. Später musste auch der Bund um Hilfe gebeten werden. Dort wurde ein Darlehen im Ausmaß von 2 Mrd. Euro gewährt - das laut Stadt bisher noch nicht in Anspruch genommen wurde. Für Kritik hatte unter anderem gesorgt, dass Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) die städtischen Gelder im Rahmen der ihm zustehenden Notkompetenz vergeben hat.
(APA/Red)