Demos von VGT vor Filialen: Gerichtserfolg für Spar

Wie der VGT heute mitteilte, sei er - nicht rechtskräftig - zu einer Zahlung von 47.500 Euro verurteilt worden, des weiteren müsse er es unterlassen, Spar mit Tierleid in Zusammenhang zu bringen. Der VGT sprach heute von einer Einschüchterungsklage und kritisierte das Urteil in 1. Instanz. Er kündigte Berufung an.
VGT-Obmann Balluch ist empört über Gerichtserfolg für Spar
"Dass das Gericht uns ernsthaft vorschreibt, gegen wen wir demonstrieren und woran wir Kritik üben dürfen, ist für eine Demokratie doch unerträglich", empörte sich VGT-Obmann Martin Balluch am Freitag in einer Aussendung. Für ihn ist die Sachlage klar: "Wer Fleisch von Schweinen auf Vollspaltenboden verkauft, muss auch mit dafür verantwortlich gemacht werden können, was dieser Boden für die Schweine bedeutet."
Spar: Kein Problem mit den Demos von VGT vor Filialen
Spar betont, dass es kein Problem mit den Demonstrationen der Tierschützer gegen Spaltenböden in der Schweinemast hat. Es sei jedoch inakzeptabel, dass so getan würde, als würde nur Spar Fleisch von Tieren dieser Haltungsform anbieten. Ganz im Gegenteil, Spar verarbeite mehr Schweine aus Tierwohlhaltung als alle anderen Händler zusammen. Dieser Argumentation sei auch die Richterin am Handelsgericht Wien gefolgt.
"Bluttriefendes" Spar-Logo geht zu weit
Dass obendrein noch in den VGT-Kampagnen ein "bluttriefendes" Spar-Logo verwendet werde "geht zu weit, das können wir nicht akzeptieren", so Spar-Sprecherin Nicole Berkmann zur APA. Es gehe Spar keineswegs darum, den VGT mittels Geldforderungen einzuschüchtern, sondern es sei nun mal bei einem derartigen Verfahren notwendig, einen Streitwert zu benennen.
(APA/Red)