So lange kann man den Energiekostenausgleich einlösen
Das Finanzministerium verlängerte die Frist zum Einlösen des Energiekostenausgleichs bis März 2023. Jene, die ihren Gutschein noch nicht eingelöst haben oder einen neuen beantragen müssen, etwa weil der Gutschein verloren gegangen oder nicht angekommen ist, sollen mehr Zeit bekommen, dies nachzuholen. Neue Gutscheine können bis 31. Oktober beantragt und noch bis 31. März 2023 eingelöst werden.
Frist zum Einlösen des
Energiekostenausgleich bis 2023
Insgesamt sind im Rahmen des Energiekostenausgleichs rund vier Millionen Gutscheine ausgeschickt worden. Diese können beim jeweiligen Stromanbieter eingereicht werden und reduzieren die Jahresabrechnung um 150 Euro. Eingelöst oder auch neu angefordert werden kann der Energiekostenausgleich online über www.oesterreich.gv.at/energiekostenausgleich oder postalisch, indem das beiliegende vorfrankierte Antwortkuvert verwendet wird.
(APA/Red