Vorwürfe gegen Arzt waren Kremser Spital seit Monaten bekannt
Die Information sei nicht an die Zentrale der NÖ Landesgesundheitsagentur (LGA) weitergegeben worden, hieß es zu Medienberichten. Die Verantwortlichen wurden dienstfrei gestellt, das Arbeitsverhältnis mit dem Arzt wurde am Donnerstag beendet.
Kremser Spital und Privatuni vor Monaten über Vorwürfe informiert
Die LGA-Zentrale hat eigenen Angaben zufolge am Montag von den Vorwürfen gegen den Arzt erfahren. "Daraufhin wurde dieser unverzüglich vom Dienst enthoben", wurde betont. Interne Recherchen haben laut LGA ergeben, "dass die Informationsweitergabe zu dieser Causa durch das UK Krems an die Zentrale der LGA nicht erfolgt ist": "Dieser Sachverhalt wird derzeit geklärt, wobei wir uns um die Einbeziehung der Patientenanwaltschaft bemühen." Bis zum Vorliegen der Ergebnisse werden die Verantwortlichen vom Dienst freigestellt.
Die Karl Landsteiner Privatuniversität teilte auf APA-Anfrage mit: "Die Studiengangsleitung Humanmedizin wurde erstmals am 5. Mai 2022 per Mail von einer Studierenden über den Fall informiert. In Abstimmung mit dem Rektorat wurde der Sachverhalt intern analysiert, der betroffene Arzt hat am 12. Mai 2022 das letzte Mal für die Universität unterrichtet und wurde seitdem nicht mehr in der Lehre berücksichtigt." Gemeinsam mit einer Vertreterin der Anlaufstelle für Gleichbehandlungsfragen sei am 23. Juni ein Gespräch mit der Studierendenvertretung geführt worden. "Der Universität sind per dato keine Zwischenfälle aus dem klinischen Unterricht bekannt", wurde festgehalten. Der Fall werde der Ombudsstelle für Studierende zur Untersuchung übergeben.
Arzt nicht rechtskräftig wegen Missbrauch verurteilt
Der Mediziner war seit Frühjahr 2021 im Kremser Krankenhaus beschäftigt. Er hatte im Dezember 2021 in Korneuburg u.a. wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen sowie einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person sowie wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses drei Jahre Haft erhalten. Die Verteidigung legte Rechtsmittel ein. Eine Nichtigkeitsbeschwerde wurde laut dem Korneuburger Landesgericht vom Obersten Gerichtshof abgewiesen, das Oberlandesgericht Wien muss über die Strafhöhe entscheiden. Dadurch ist das Urteil nicht rechtskräftig.
(APA/Red)