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Abfallverbrennung: Einsatz von Erdöl soll möglich werden

Änderung mit Blick auf Abfallverbrennungsverordnung soll vorgenommen werden.
Änderung mit Blick auf Abfallverbrennungsverordnung soll vorgenommen werden. ©APA/HELMUT FOHRINGER (Symbolbild)
Was geschieht im Hinblick auf Müllverbrennungsanlagen, wenn kein Erdgas verfügbar ist? Die Abfallverbrennungsverordnung (AVV) soll geändert werden, sodass die Anlagen in diesem Fall mit Erdöl weiterbetrieben werden können.

Die Abfallverbrennungsverordnung (AVV) soll dahin geändert werden, dass künftig bei der Nichtverfügbarkeit von Erdgas Müllverbrennungsanlagen auch mit Erdöl weiterbetrieben werden können. Zudem enthält die Neuerlassung der AVV, deren Begutachtungsstart am heutigen Dienstag ist, eine Maßnahme gegen Mikroplastik-Eintrag in Böden, denn in Zukunft sollen derartig belastete Klärschlamme nicht mehr auf den Böden aufgebracht werden, informierte das Klimaschutzministerium.

Müllverbrennungsanlagen und Erdöl: Änderung könnte kommen

"Energie ist ein knappes Gut und wir müssen für den Ernstfall gerüstet sein - auch bei der Müllverbrennung", argumentierte die zuständige Ministerin Leonore Gewessler (Grüne), denn dieser Winter werde keiner wie jeder andere sein. "Mit dieser Verordnung stellen wir sicher, dass unsere Verbrennungsanlagen auch ohne Gas weiterlaufen können. So bleiben unsere Gemeinden und Städte weiter frei von Abfällen und unsere Haushalte werden weiter mit Wärme versorgt", über technische Anpassungen würden die Anlagen zudem Emissionen reduzieren und unsere Luft damit sauberer machen.

Nachdem in vielen Abfallverbrennungsanlagen Erdgas als Betriebsmittel eingesetzt werde, soll die Entsorgung von Abfällen auch bei einer Nichtverfügbarkeit von Erdgas sichergestellt werden. Auch Produktionsanlagen, die dieser Verordnung unterliegen, wie Anlagen zur Zementerzeugung, soll bei einer Nichtverfügbarkeit von Betriebsmitteln der Weiterbetrieb mit Erdöl erlaubt werden, EU-rechtliche Vorgaben werden damit eingehalten.

Zweite Änderung bei Abfallverbrennungsverordnung

Die zweite Änderung zielt auf kommunalen Klärschlamm bzw. auf die in diesem enthaltenen Schadstoffe ab, wie etwa endokrin wirkende Substanzen, pathogene Keime, Arzneimittelrückstände, Schwermetalle, Mikroplastik) ab. Denn dieser werde derzeit vielfach, laut Ministerium sind es 40 Prozent des Aufkommens, auf Böden aufgebracht. Mit der Neuerlassung der Verordnung sollen nun im Klärschlamm enthaltenen Schadstoffe zerstört und ebenso auch verpflichtend Phosphor diesem zurückgewonnen. "Durch die Rückgewinnung von Phosphor aus kommunalen Klärschlämmen können etwa die Hälfte des in Österreich abgesetzten Phosphordüngers ersetzt und damit die derzeit bestehende vollständige Abhängigkeit von Phosphat-Importen deutlich reduziert werden", hieß es vonseiten des Klimaschutzministeriums.

Was regelt Abfallverbrennungsverordnung?

Mit der geplanten Neuerlassung der Verordnung erfolge zudem eine Anpassung an den Stand der Technik, insbesondere betreffend Grenzwerte für die Emissionen in die Luft, Messtechnik und Qualitätssicherung von Ersatzbrennstoffen und Ersatzbrennstoffprodukten erfolgen. Die AVV regelt die Verbrennung von Abfällen in Müllverbrennungsanlagen und Produktionsanlagen, in denen Abfälle mitverbrannt werden. Sie gilt für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle, die in Verbrennungsanlagen (mit oder ohne Nutzung der entstehenden Verbrennungswärme) thermisch behandelt werden, oder die in Mitverbrennungsanlagen mit Hauptzweck der Energieerzeugung oder der Produktion stofflicher Erzeugnisse eine solche Behandlung erfahren.

(APA/Red)

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