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Bisher fünf Untersuchungskommissionen in Wien

Bisher gab es fünf U-Kommissionen in Wien, zur Causa Wien Energie kommt nun Nummer Sechs.
Bisher gab es fünf U-Kommissionen in Wien, zur Causa Wien Energie kommt nun Nummer Sechs. ©REUTERS/Leonhard Foeger
Mit der von ÖVP und FPÖ beschlossenen gemeinderätlichen Untersuchungskommission zur Wien Energie steht das sechste derartige Gremium in den Startlöchern. Premiere feierte es 2002/03.
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Die Einsetzung einer U-Kommission ist in Wien seit 2001 möglich, als die Stadtverfassung entsprechend geändert wurde. Beim Thema KH Nord haben erstmals auch die Regierungsparteien die Einsetzung einer U-Kommission veranlasst. Bisher ging das stets von der Opposition aus - so wie dies nun wieder der Fall ist.

Einsetzung einer U-Kommission in Wien bereits ab 25 Unterschriften möglich

Die Beantragung einer Kommission ist in Wien ein Minderheitsrecht und somit auch ohne Regierungsmehrheit möglich ist. Konkret braucht es dafür die Unterschrift von 25 Mandatarinnen bzw. Mandataren. Gültig ist diese Grenze nach einer Reform des Gremiums, die im Vorjahr besiegelt wurde. Zuvor mussten 30 Unterschriften geleistet werden.

Zeugen können mit einem Viertel der Stimmen der U-Kommission geladen werden

Auch können nun Zeugen geladen werden, wenn die Mehrheit dagegen ist. Es reicht aus, wenn ein Viertel der Mitglieder des Gremiums das möchte. Früher war es möglich, dass eine Mehrheit Beweisanträge ohne Begründung ablehnen konnte. Und da die Mehrheitsverhältnisse in den Kommissionen analog zum Gemeinderat oder Landtag gestaltet sind, bedeutete dies, dass die Regierungsfraktionen hier stets die Oberhoheit hatten.

Mehrheit in U-Kommission kann Schiedsgremium anrufen

Tatsächlich kam es zwar nur selten vor, dass die Regierung bei Anträgen einen Riegel vorschob, nun kann aber auch eine Minderheit Zeugen begehren. Die Mehrheit kann zumindest das neue Schiedsgremium anrufen, wenn sie hier anderer Meinung ist. Bei der Schiedsinstanz handelt es sich um das nun aufgewertete dreiköpfige Vorsitz-Team. Die Vorsitzenden konnten bisher keine solchen Entscheidungen fällen, nun können sie aber über strittige Verfahrenspunkte befinden.

Mehrheit kann U-Kommission nicht mehr vorzeitig beenden

Zum Einsatz kommen dabei nur mehr aktive bzw. pensionierte Richterinnen oder Richter, die per Los ausgewählt werden. Bisher waren auch Juristen aus anderen Berufsgruppen in den U-Kommissionen tätig. Das Gremium kann auch nicht mehr vorzeitig beendet werden, wenn die Mehrheit es möchte. Neu ist weiters, dass man auch Inhalte untersuchen kann, die zehn Jahre zurückliegen. Bisher war die Frist mit acht Jahren bemessen.

Grundvoraussetzung ist: Die Untersuchung muss die "Verwaltungsführung der einer politischen Verantwortlichkeit unterliegenden Organe der Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich" betreffen. Das bedeutet, dass nur Bereiche Gegenstand sein können, in denen die Stadtpolitik unmittelbar das Sagen hat. In der Causa Wien Energie könnten etwa Aufsichtspflichten oder die Gewährung eines Kredits thematisiert werden, nicht aber die Gebarung des Unternehmens selbst.

Alle Fraktionen in U-Kommission vertreten

Vertreten sind in der U-Kommission Abgeordnete aller Fraktionen. Die Tätigkeit einer U-Kommission endet spätestens nach einem Jahr, wobei nun auch eine Verlängerung um drei Monate möglich ist. Als Beginn gilt nun die erste Sitzung und nicht mehr der Zeitpunkt der Einsetzung im Gemeinderat.

(APA/Red)

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