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E-Wirtschaft fordert Schutzschirm für Versorger

Die E-Wirtschaft fordert einen Schutzschirm für Versorger.
Die E-Wirtschaft fordert einen Schutzschirm für Versorger. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Da die Energieversorger in der aktuellen Situation an den internationalen Großhandelsmärkten stark gefordert seien, bräuchten sie eine hohe Unternehmensliquididtät.

Für den kommenden Winter bedarf es aber auch einer regulatorischen Stabilität. "Ziel aller politischen und regulatorischen Bemühungen muss es sein, jetzt die richtigen Vorsorgemaßnahmen zu setzen", appelliert Michael Strugl, Verbund-Chef und Präsident der Interessensvertretung von Österreichs E-Wirtschaft, anlässlich der Verwerfungen auf den Strommärkten.

E-Wirtschaft fordert Schutzschirm für Versorger

Zwar seien bisher keine Liquiditätsengpässe bei weiteren Unternehmen bekannt. Dennoch "wäre es vorteilhaft, Vorsorge für weitere Preisausschläge auf den Märkten zu treffen", ergänzt Strugl. Deutschland hat demnach bereits ein entsprechendes Modell eingeführt.

Zum Kauf von Strom an Börsen braucht es Sicherheiten

Das Problem: Kauft oder verkauft ein Versorger an den Börsen langfristig Strom, muss er dafür bei einer Clearingstelle Sicherheiten leisten. Normalerweise erfüllen diese Sicherheiten eine Schutzfunktion. Bei den aktuellen Verwerfungen am Strommarkt steigen diese aber in enorme Höhen und erfordern von den Unternehmen eine hohe Liquidität. Die Bundesregierung will auf europäischer Ebene für einen zeitlich befristeten Eingriff in das Europäische Strom-Modell eintreten. Strugl begrüßt diese Initiative. "Es darf nicht sein, dass ein Marktmodell wirtschaftlich grundsolide Unternehmen in Schwierigkeiten bringt. Damit bringt es die Wirtschaft in Schwierigkeiten und die Menschen in diesem Land." Bei der Ausarbeitung der entsprechenden Lösung müsse aber darauf geachtet werden, dass die Versorgungssicherheit gewährleistet ist.

Margining könnte für Versorger zum Problem werden

Das so genannte Margining könnte für die Versorger zum Problem werden: Denn Käufer und Verkäufer müssen bei Geschäftsabschluss liquide Mittel bei einer sogenannten Clearingstelle hinterlegen. Die Initial Margin bezeichnet einen Geldbetrag, der für die Eröffnung einer Position in einem bestimmten Kontrakt erforderlich ist. Sie deckt das Kreditrisiko ab. Bei starken Schwankungen des Strompreises kann es notwendig sein, diese Margin hinaufzusetzen.

(APA/Red)

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