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"Causa Attersee" geht zurück zum Bundesverwaltungsgericht

Der Fall geht zurück zum Bundesverwaltungsgericht.
Der Fall geht zurück zum Bundesverwaltungsgericht. ©APA/BARBARA GINDL
Die "Causa Attersee" ist für die SPÖ noch nicht ausgestanden, denn nun setzt sich das Bundesverwaltungsgericht erneut damit auseinander.
SPÖ beruft gegen Urteil
Strafe gegen SPÖ bestätigt

Zwar hat der Verwaltungsgerichtshof der Partei im Rechtsstreit um ein Seegrundstück am oberösterreichischen Badesee teilweise recht gegeben. Wie ein Sprecher des Höchstgerichts der APA am Freitag sagte, geht die Causa nun aber zurück zum Bundesverwaltungsgericht. Dort wird nun eine neue Strafe für jene Grundstücksteile festgelegt, deren günstige Nutzung durch die SP-Jugend gemäß dem aktuellen Urteil unzulässig ist.

"Causa Attersee" für SPÖ noch nicht ausgestanden

Hintergrund des jahrelangen Rechtsstreits: Das Land Oberösterreich hat den Jugendorganisationen von SPÖ und ÖVP seit den 1960er Jahren Grundstücke am Attersee (SPÖ) bzw. Mondsee (ÖVP) zur Verfügung gestellt - und zwar um einen symbolischen Pachtzins von zuletzt 10 Euro pro Jahr. Der Rechnungshof wertete die günstigen Pachtverträge jedoch als Parteispenden des Landes Oberösterreich - und solche sind der öffentlichen Hand seit 2012 verboten.

Die SPÖ wurde daher für die Jahre 2017, 2018 und 2019 zu jeweils 45.000 Euro Geldbuße verurteilt, die ÖVP sollte für 2017 und 2018 jeweils 70.000 Euro bezahlen (seit 2019 bezahlt die "Junge Volkspartei" einen marktkonformen Mietzins für ihre Immobilie am Mondsee).

Bundesverwaltungsgericht ermittelt marktkonformen Mietzins

Während der Verwaltungsgerichtshof die Strafe gegen die ÖVP in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung bestätigt hat, wurde die gegen die SPÖ verhängte Geldbuße aufgehoben. Grund dafür ist die Historie des Grundstücks: Für einen Teil der Immobilie hat die Sozialistische Jugend in der Nachkriegszeit nämlich ein 99-jähriges Nutzungsrecht erhalten. Dies war eine Bedingung der ursprünglichen Eigentümer, die das in der NS-Zeit enteignete und dann zurückerstattete Grundstück an das Land Oberösterreich verkauft hatten.

Daher erklärten die Höchstrichter die niedrige Pacht für diesen Teil der Liegenschaft für zulässig. Für die anderen Teile muss das Bundesverwaltungsgericht nun einen marktkonformen Mietzins ermitteln und auf dieser Basis eine neue Geldbuße festlegen. Bei dieser Gelegenheit kann das Bundesverwaltungsgericht auch die beiden Geldbußen neu festsetzen, die für die Jahre 2018 und 2019 bereits gegen die SPÖ verhängt wurden.

SPÖ-Lindner erfreut über Urteil

Der geschäftsführende Vorsitzende der oberösterreichischen SPÖ, Michael Lindner, zeigte sich am Rande einer Pressekonferenz am Freitag grundsätzlich erfreut über das Urteil: "Wir fühlen uns inhaltlich bestätigt, dass der Wille von Holocaust-Überlebenden respektiert werden muss", sagte er. Im weiteren Verfahren wird es aus Sicht der SPÖ darauf ankommen, ob die SPÖ von den Grundstücksspenden des Landes Oberösterreich überhaupt wusste. "Nur dann nämlich trifft sie nach dem Spruch des Verwaltungsgerichtshofes eine Haftung nach dem Parteiengesetz", hieß es am Freitag aus der Parteizentrale.

Bei der ÖVP ist das Verfahren abgeschlossen. Dementsprechend fügt sich die Partei dem Urteil. "Wir nehmen die Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes zur Kenntnis. Seitdem das Thema bei uns das erste Mal aufgeschlagen ist, bezahlen wir den angepassten und marktüblichen Mietzins", so Oberösterreichs JVP-Geschäftsführer Gregor Eckmayr in einem schriftlichen Statement.

(APA/Red)

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