Rechtsstreit um mutmaßlich unzulässige Parteispenden: VwGH gab SPÖ teils Recht
Die Strafe von 70.000 Euro für das Jahr 2017 wurde bestätigt. Für 2018 droht der ÖVP eine weitere Geldbuße in derselben Höhe.
Grundstücke am Attersee an Sozialistische Jugend verpachtet
Im Fall der SPÖ geht es um mehrere Grundstücke am Attersee, die das Land Oberösterreich günstig an die Sozialistische Jugend verpachtet hat. Der Rechnungshof und der Parteien-Senat im Kanzleramt werteten dies als unzulässige Parteispende und verhängten jeweils 45.000 Euro Geldbuße für die Jahre 2017, 2018 und 2019. Die Höchstrichter gaben der SPÖ nun aber zumindest teilweise Recht und haben die Strafe für 2017 aufgehoben. Weitere Verfahren sind anhängig.
Die Höchstrichter begründeten ihre am Donnerstag veröffentlichte Entscheidung mit der Historie der Grundstücke: Die ursprünglichen Eigentümer hatten die (in der NS-Zeit enteignete und später zurückerstattete) Liegenschaft 1951 nämlich mit der expliziten Auflage an das Land Oberösterreich verkauft, die Immobilie der Sozialistischen Jugend zu überlassen. Und zwar für 99 Jahre und zu einem symbolischen Pachtzins. Daher urteilten die Höchstrichter, dass das Land den Pachtvertrag mit der SPÖ-Jugend nicht freiwillig eingegangen sei. Folglich wurde die günstige Pacht für diesen Teil des "Europacamps" auch nicht als Parteispende gewertet.
Richter: Günstiger Pachtzins wurde ÖVP-Parteijugend freiwillig eingeräumt
Anders im Fall der ÖVP: hier urteilten die Höchstrichter, dass das Land Oberösterreich der ÖVP-Parteijugend den günstigen Pachtzins von 10 Euro pro Jahr bis inklusive 2018 freiwillig eingeräumt hatte. Die für 2017 verhängte Strafe von 70.000 Euro wurde daher bestätigt. Das Verfahren für 2018 läuft noch. Seit 2019 bezahlt die Junge Volkspartei, die am Mondsee einen Campingplatz betreibt, einen höheren Mietzins.
Der Politikwissenschafter Hubert Sickinger spricht von einer klaren Entscheidung und verweist darauf, dass die SPÖ nur für einen Teil der Grundstücke am Attersee Recht bekommen hat. Daher rechnet Sickinger damit, dass sich die Sozialistische Jugend für den anderen Teil des Areals um einen angemessenen Pachtzins werde bemühen müssen.
Höchstrichter bestätigten Strafe gegen SPÖ
Bestätigt haben die Höchstrichter eine weitere, 19.000 Euro schwere Strafe gegen die SPÖ wegen unzulässiger Inserate im Wahlkampf 2017. Damals hatten der Pensionistenverband und die Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter für SP-Kanzlerkandidat Christian Kern geworben. Beide Organisationen sind zwar SP-nahe, aber formal von der Partei getrennt. Daher hätte die SPÖ die Inserate der Verbände als Spenden melden müssen, wie auch die Höchstrichter bestätigten. Weil das unterblieben ist, muss die SPÖ nun 19.000 Euro bezahlen.
(APA/Red)