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Zahl der Firmeninsolvenzen verdoppelt

Die Zahl der Firmeninsolvenzen ist im ersten Halbjahr stark gestiegen.
Die Zahl der Firmeninsolvenzen ist im ersten Halbjahr stark gestiegen. ©APA-FOTO: GEORG HOCHMUTH (Symbolbild)
Die eröffneten Firmeninsolvenzen haben sich im ersten Halbjahr im Vergleich zur Vorjahresperiode verdoppelt. Die abgewiesenen Insolvenzen haben sich verdreifacht.

Der Gläubigerschutzverband AKV bezeichnet die Entwicklung als "besorgniserregend". Es zeige sich, dass bei vielen, durch staatliche Coronahilfen am Leben erhaltenen Unternehmen nicht einmal ein Vermögen vorhanden ist, um die Kosten für ein Insolvenzverfahren aufzubringen, so AKV-Expertin Cornelia Wesenauer.

Zahl der Firmeninsolvenzen geringer als vor der Pandemie

Die Zahl der eröffneten Firmeninsolvenzen liegt laut AKV-Auswertung immer noch um rund zehn Prozent unter den Werten von 2018 und 2019, also von vor der Coronakrise. Nur im Mai und Juni wurde der 2019er-Wert wieder überschritten. Der in der Pandemie entstandene Rückstau von rund 2.000 Firmenpleiten werde derzeit daher noch nicht recht abgebaut, so die Fachfrau.

Von den 1.384 eröffneten Firmeninsolvenzen (plus 98 Prozent) waren zwei Drittel auf Gläubigeranträge zurückzuführen. Abgewiesen wurden 1.080 Insolvenzanträge mangels Kostendeckung (plus 190 Prozent). Gesamt gab es somit 2.264 Firmenpleiten (plus 130 Prozent). Größte Insolvenz war jene der CPI Beteiligungen GmbH mit angegebenen Verbindlichkeiten in der Höhe von 86 Mio. Euro.

Die Detailuntersuchungen des AKV zeigen, dass es in mehr als einem Drittel der Firmeninsolvenzen zu einer Entschuldung kommt. Die Durchschnittsquote der Sanierungspläne beläuft sich sogar auf gut 40 Prozent.

Neue Regeln für Privatinsolvenzen

Bei den Privatinsolvenzen hat sich der Gläubigerschutzverband die Auswirkungen der seit vorigem Juli geltenden neuen Regeln angeschaut, die das Zusammenwirken zwischen Exekutions- und Insolvenzverfahren effektiver machen soll. Insbesondere sollten aussichtslose Exekutionen vermieden werden. Nach Startschwierigkeiten würden die neuen Regeln auch vermehrt angewendet.

So gibt es neu ein "Gesamtvollstreckungsverfahren", das Verwertungserlöse und pfändbare Einkommen gleichmäßig auf die Gläubiger verteilt. Insgesamt wurde ein solches bisher 129-mal angewandt, davon 102 heuer im ersten Halbjahr. Schuldenregulierungsfahren wurden von Jänner bis Juni 4.225 aufgenommen (plus 30 Prozent). Abgewiesene Privatinsolvenzverfahren gab es 431 (plus 95 Prozent).

(APA/Red)

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